
Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte
in der Stadt Dinslaken
Hünxer Straße 81
Tel.: 02064/66-443
Fax: 02064/66-11443
eMail:
gutachterausschuss@dinslaken.de
Korrespondenzadresse:
46537 Dinslaken
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Gutachterausschuss für Grundstückswerte
in der Stadt Dinslaken
Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte ist als Einrichtung des Landes ein neutrales,
von der Stadt Dinslaken als Behörde weisungsunabhängiges Kollegialgremium. Die Mitglieder
des Gutachterausschusses werden von der Bezirksregierung nach Anhörung der zuständigen
Gebietskörperschaft bestellt; sie sind überwiegend Sachverständige aus den Bereichen Architektur-,
Bauingenieur-, Bank- und Vermessungswesen und Sachverständige für den Immobilienmarkt sowie
für spezielle Bewertungsfragen. Die Mitgliedschaft ist ehrenamtlich. Die Anzahl der dem
Ausschuss
angehörenden Gutachter beträgt z.Z. 8.
Für die Arbeit des Gutachterausschusses sind insbesondere das Baugesetzbuch (BauGB)
in der Fassung vom 23. September 2004 (BGBl. I. S. 2414), zuletzt geändert
durch Artikel 4 des Gesetzes vom 24.12.2008 (BGBl. S. 3018), die
Wertermittlungsverordnung (WertV) vom 6. Dezember 1988 (BGBl. I. S.
2209), zuletzt geändert durch Art. 3 des Gesetzes vom 15. Dezember 2001 (BGBl.
I. S. 3762) und die Gutachterausschussverordnung
Nordrhein-Westfalen (GAVO NRW) vom 23. März 2004 (GV. NRW. S. 146),
zuletzt geändert durch Artikel 10 der Verordnung vom 18.11.2008 (GV. NRW. S. 729) maßgeblich.
Daneben finden die für die Tätigkeit des Gutachterausschusses
relevanten Gesetze, Verordnungen und die Rechtsprechung zum Bau- und
Bodenrecht, insbesondere die Entschädigungsrechtsprechung sowie die
Rechtsprechung zum Steuer-, Wohnungs- und Mietrecht in der für den
Einzelfall gebotenen Weise ihre Berücksichtigung.
Zur Vorbereitung und Durchführung
der Tätigkeiten des Gutachterausschusses stellt die Stadt eine Geschäftsstelle zur Verfügung,
die fachlich der ausschließlichen Weisung des Gutachterausschusses bzw. seines Vorsitzenden untersteht.
Zu den wesentlichen Aufgaben des Gutachterausschusses gehören:
- Führung und Auswertung der Kaufpreissammlung und weiterer
Datensammlungen
- Ermittlung von Bodenrichtwerten (jährlich für das Stadtgebiet Dinslaken
für baureife Grundstücke sowie die Erstellung von Übersichten)
- Erteilung von Bodenrichtwertauskünften
- Ermittlung der für die Wertermittlung erforderlichen Daten
- Erstattung von Gutachten über den Verkehrswert von bebauten und unbebauten Grundstücken
sowie Rechten an Grundstücken auf Antrag
- Erstattung von Gutachten über die Höhe der Entschädigung für den Rechtsverlust (Enteignung)
und über die Höhe der Entschädigung für andere Vermögensnachteile
- Ermittlung von Grundstückswerten in förmlich festgelegten Sanierungsgebieten
- Erstattung von Gutachten über Miet- und Pachtwerte
- Erstattung von Gutachten nach dem Bundeskleingartengesetz und
Landesenteignungs- und -entschädigungsgesetzes (EEG NW)
Um zu marktorientierten Werten zu gelangen, muss gemäß § 195 (1) BauGB jeder Vertrag,
durch den sich jemand verpflichtet, Eigentum an einem Grundstück gegen Entgelt oder auch im Wege
eines Tausches zu übertragen, als Abschrift von der beurkundenden Stelle dem
Gutachterausschuss
übersandt werden. Die im jeweiligen Jahr übersandten Kaufverträge und sonstigen Urkunden, die nach
bewertungstechnischen und mathematisch-statistischen Methoden ausgewertet werden, sind Grundlage des
jährlich erscheinenden Grundstücksmarktberichtes.
Anschrift des Gutachterausschusses und der Geschäftsstelle:
Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte in der Stadt Dinslaken
Hünxer Straße 81
46537 Dinslaken
- Vorsitzender des Gutachterausschusses
Jürgen Hinzke
1. OG, Tel.: (02064) 66-339
- Geschäftsführung
Reinhold Beith
1. OG, Tel.: (02064) 66-443
- Geschäftsstelle/Richtwertauskünfte
Reinhold Beith
1. OG, Tel.: (02064) 66-443, Fax: (02064) 66-11443
Frank Langer
1. OG, Tel.: (02064) 66-600
- Sprechzeiten der Geschäftsstelle:
Mo - Fr 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Mo - Do 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
und nach Vereinbarung
Oberer Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Land Nordrhein-Westfalen
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05.März 2009 - erstellt: R. Beith
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