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Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte
in der Stadt Dinslaken
Hünxer Straße 81
Tel.: 02064/66-443
Fax: 02064/66-11443
eMail:
gutachterausschuss@dinslaken.de


Korrespondenzadresse:
46537 Dinslaken

 



Bodenrichtwertkarte

Bodenrichtwertkarten in NRW unter: http://www.borisplus.nrw.de

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Bodenrichtwertkarte Dinslaken 
Die aktuelle Bodenrichtwertkarte 2009
können Sie bei BORISplus.NRW einsehen.

Informationen zur Bodenrichtwertkarte

Eine der wesentlichsten Aufgaben des Gutachterausschusses ist die Ermittlung von Bodenrichtwerten für Bauland (§ 196 BauGB).

Gemäß § 11 der Gutachterausschussverordnung NRW (GAVO NRW) hat der Gutachterausschuss bis zum 15. Februar jedes Jahres Bodenrichtwerte für baureifes Land aus den vorliegenden Kaufpreisen, bezogen auf den 01. Januar des laufenden Jahres, zu ermitteln. Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte in der Stadt Dinslaken hat in seiner Sitzung am 10. Februar 2009 zum Stichtag 01.01.2009 für das Stadtgebiet Dinslaken 39 Bodenrichtwerte beschlossen.

Ein Bodenrichtwert ist ein aus Kaufpreisen ermittelter durchschnittlicher Bodenwert je Quadratmeter für ein Gebiet mit im Wesentlichen gleichen wertbestimmenden Merkmalen wie z.B. Entwicklungszustand, Art und Maß der baulichen Nutzung sowie Zuschnitt; er ist bezogen auf ein baureifes Grundstück, dessen Eigenschaften für das Gebiet typisch sind (so genanntes Richtwertgrundstück). Bodenrichtwerte beziehen sich grundsätzlich auf unbebaute Grundstücke.

Der Bodenrichtwert ist kein Verkehrswert. Abweichungen des zu bewertenden Grundstücks in den wertbestimmenden Eigenschaften wie z.B. Art und Maß der baulichen Nutzung, Bodenbeschaffenheit, Erschließungszustand und Grundstücksgestaltung bewirken Abweichungen seines Bodenwertes vom Bodenrichtwert.

Die Bodenrichtwertkarten enthalten durchschnittliche Lagewerte für baureifes Land auf der Grundlage des amtlichen Stadtplanes 1:15.000.

Die aktuelle Bodenrichtwertkarte können Sie schriftlich, per Fax, per eMail oder mit folgenden Antragsformular bestellen.

  • Bodenrichtwertkarte 1:15.000
    35,-- €
  • schriftliche Bodenrichtwertauskunft
    15,-- €

Bodenrichtwertkarten zurückliegender Jahre (ab 31.12.1976) können Sie für eine Gebühr von 17,50 € schriftlich anfordern.

Auskünfte aus der Bodenrichtwertkarte werden von der Geschäftsstelle auch fernmündlich erteilt.

Unter der Telefon Nr. 02064 / 66-443 erreichen Sie Herrn Beith und unter der Telefon Nr. 02064 / 66-481 Frau Bröder sowie unter der Telefon Nr. 02064/ 66-600 Herrn Langer, die Ihnen diese Bodenrichtwertauskünfte gerne geben werden.


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05.Märzr 2009 - R. Beith