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Verkehrswertgutachten über unbebaute
und bebaute Grundstücke, sowie über Rechte an Grundstücken
Der Gutachterausschuss erstellt
auf schriftlichen Antrag Gutachten über den Verkehrswert von bebauten und
unbebauten Grundstücken sowie Rechten an
Grundstücken (z.B. Wohnrechte), wenn u.a. die Eigentümer, ihnen gleichstehende
Berechtigte, Inhaber anderer Rechte am Grundstück und Pflichtteilsberechtigte,
für deren Pflichtteil der Wert des Grundstücks von Bedeutung ist, es
beantragen (§ 193 Abs. 1 BauGB).
Der Gutachterausschuss ermittelt in diesem Fällen den Verkehrswert. Der
Verkehrswert wird durch den Preis bestimmt, der in dem Zeitpunkt, auf den sich
die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen
Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und
der Lage des Grundstücks oder des sonstigen Gegenstandes der Wertermittlung
ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen
wäre (§ 194 BauGB).
Die anfallenden Gebühren richten sich nach Tarifstelle 13 der
Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung NRW (AVwGebO NRW)
vom 03.07.2001.
Unter "Wert" wird der jeweils im Gutachten
abschließend ermittelte Wert verstanden.
Bebaute und unbebaute Grundstücke
Gebühr: 700 € (Grundbetrag)
dazu bei einem Wert des zu begutachteten Objekts
| a) bis |
770.000 € |
2,0 v. T. des Wertes |
| b) über |
770.000 € |
1,0 v. T. des Wertes zuzüglich 770 € |
Anmerkung:
Mit der Gebühr ist abgegolten die Wertermittlung
bei Anwendung eines Verfahrens nach der Wertermittlungsverordnung
(Standardverfahren).
Standardverfahren sind das Vergleichswertverfahren, das
Vergleichs-/Sachwertverfahren (kombiniertes Verfahren)
oder das Vergleichs-/Ertragswertverfahren (kombiniertes
Verfahren)
Zuschläge zur Gebühr wegen erhöhten
Aufwands, wenn
| a) |
neben dem Standardverfahren
weitere Wertermittlungsverfahren notwendig sind
Zuschlag: bis 200 € |
| b) |
Unterlagen
gesondert erstellt werden müssen oder umfangreiche
Recherchen erforderlich sind
Zuschlag: bis 400 € |
| c) |
besondere
rechtliche Gegebenheiten (z.B. Denkmalschutz, sozialer
Wohnungsbau) zu berücksichtigen oder wertrelevante
Rechte und Lasten (z.B. Erbbau- Mietrecht) zu ermitteln
sind
Zuschlag: bis 600 € |
| d) |
Baumängel
oder -schäden, Instandhaltungsrückstände
oder Abbruchkosten aufwendig zu ermitteln und wertmäßig
zu berücksichtigen sind
Zuschlag: bis 300 € |
Abschlag zur Gebühr wegen verminderten Aufwands
bei Ermittlung des Wertes zu verschiedenen Wertermittlungsstichtagen,
bei Ermittlung von Anfang- und Endwerten nach § 154
Abs. 2 BauGB ohne Zuhilfenahme besonderer Bodenrichtwerte
und bei Bewertung verschiedener Objekte im Rahmen eines
Antrags, wenn sie die gleichen wertbestimmenden Merkmale
besitzen
Abschlag: bis zur Höhe des Grundbetrags (700 €)
Zu der insgesamt ermittelten Gebühr kommt
die gesetzliche Umsatzsteuer in Höhe von derzeit 19 %.
Neue Gebührenordnung
(PDF-Datei)
Auszug aus der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung NRW (AVwGebO NRW) vom 03.07.2001
Die Wartezeit auf Gutachten liegt zur
Zeit bei etwa 10 - 12 Wochen.
Zur Beratung steht Ihnen zur Verfügung:
| Herr Beith |
02064 / 66-443 |
| Herr Langer |
02064 / 66-600 |
| Frau Bröder |
02064 / 66-481 |
Zur sachgerechten Beantragung eines Verkehrswertgutachtens steht Ihnen
ein Antragsformular zur Verfügung.
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05. März 2009 - R. Beith
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