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Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte
in der Stadt Dinslaken
Hünxer Straße 81
Tel.: 02064/66-443
Fax: 02064/66-11443
eMail:
gutachterausschuss@dinslaken.de

Korrespondenzadresse:
46537 Dinslaken

Verkehrswertgutachten über unbebaute und bebaute Grundstücke, sowie über Rechte an Grundstücken

Der Gutachterausschuss erstellt auf schriftlichen Antrag Gutachten über den Verkehrswert von bebauten und unbebauten Grundstücken sowie Rechten an Grundstücken (z.B. Wohnrechte), wenn u.a. die Eigentümer, ihnen gleichstehende Berechtigte, Inhaber anderer Rechte am Grundstück und Pflichtteilsberechtigte, für deren Pflichtteil der Wert des Grundstücks von Bedeutung ist, es beantragen (§ 193 Abs. 1 BauGB).

Der Gutachterausschuss ermittelt in diesem Fällen den Verkehrswert. Der Verkehrswert wird durch den Preis bestimmt, der in dem Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks oder des sonstigen Gegenstandes der Wertermittlung ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre (§ 194 BauGB).


Die anfallenden Gebühren richten sich nach Tarifstelle 13 der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung NRW (AVwGebO NRW) vom 03.07.2001.

Unter "Wert" wird der jeweils im Gutachten abschließend ermittelte Wert verstanden.

Bebaute und unbebaute Grundstücke

Gebühr: 700 € (Grundbetrag)

dazu bei einem Wert des zu begutachteten Objekts

a)  bis 770.000 2,0 v. T. des Wertes
b)  über 770.000 1,0 v. T. des Wertes zuzüglich 770

Anmerkung:
Mit der Gebühr ist abgegolten die Wertermittlung bei Anwendung eines Verfahrens nach der Wertermittlungsverordnung (Standardverfahren).
Standardverfahren sind das Vergleichswertverfahren, das Vergleichs-/Sachwertverfahren (kombiniertes Verfahren) oder das Vergleichs-/Ertragswertverfahren (kombiniertes Verfahren)

Zuschläge zur Gebühr wegen erhöhten Aufwands, wenn

a) neben dem Standardverfahren weitere Wertermittlungsverfahren notwendig sind
Zuschlag:  bis 200 €
b) Unterlagen gesondert erstellt werden müssen oder umfangreiche Recherchen erforderlich sind
Zuschlag:  bis 400 €
c) besondere rechtliche Gegebenheiten (z.B. Denkmalschutz, sozialer Wohnungsbau) zu berücksichtigen oder wertrelevante Rechte und Lasten (z.B. Erbbau- Mietrecht) zu ermitteln sind
Zuschlag:  bis 600 €
d) Baumängel oder -schäden, Instandhaltungsrückstände oder Abbruchkosten aufwendig zu ermitteln und wertmäßig zu berücksichtigen sind
Zuschlag:  bis 300 €

Abschlag zur Gebühr wegen verminderten Aufwands

bei Ermittlung des Wertes zu verschiedenen Wertermittlungsstichtagen, bei Ermittlung von Anfang- und Endwerten nach § 154 Abs. 2 BauGB ohne Zuhilfenahme besonderer Bodenrichtwerte und bei Bewertung verschiedener Objekte im Rahmen eines Antrags, wenn sie die gleichen wertbestimmenden Merkmale besitzen
Abschlag:  bis zur Höhe des Grundbetrags (700 €)

Zu der insgesamt ermittelten Gebühr kommt die gesetzliche Umsatzsteuer in Höhe von derzeit 19 %.

Neue Gebührenordnung (PDF-Datei)
Auszug aus der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung NRW (AVwGebO NRW) vom 03.07.2001

Die Wartezeit auf Gutachten liegt zur Zeit bei etwa 10 - 12 Wochen.

Zur Beratung steht Ihnen zur Verfügung:
Herr Beith 02064 / 66-443
Herr Langer 02064 / 66-600
Frau Bröder 02064 / 66-481

Zur sachgerechten Beantragung  eines Verkehrswertgutachtens steht Ihnen ein Antragsformular zur Verfügung.

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05. März  2009 - R. Beith