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Gehölzpflege

Die Gefährdung von Verkehrsteilnehmern*innen muss ausgeschlossen werden. Sicherheit geht vor. Daher muss die Sicht auf Schilder, Ampeln oder Kreuzungen dauerhaft gewährleistet sein.

Sind Bäume krank oder altersbedingt abgängig, geht die Standsicherheit verloren und der Baum wird zur Gefahr. Eine Fällung ist das letzte Mittel. Wie die Bürger*innen der Stadt Dinslaken ist auch die Stadtverwaltung Dinslaken an die Baumschutzsatzung gebunden. Gefällte Bäume werden daher vorrangig an gleicher Stelle nachgepflanzt. Ist das nicht möglich, wird der Ausgleich im öffentlichen Grün an geeigneter Stelle umgesetzt. Nachpflanzungen finden während der unbelaubten Zeit, also von Herbst bis ins zeitige Frühjahr statt.

Regelmäßige Rückschnitte der Gehölze dienen dem Erhalt von Sträuchern und der Erziehung und Pflege der Bäume. Ältere oder stark verdichtete Gehölzstreifen werden durch "auf den Stock setzten" verjüngt, das heißt sie werden bis auf eine Höhe von ca. 20 cm zurückgeschnitten und treiben dann vital wieder aus. Die Lebensdauer und Gesundheit der Gehölze wird dadurch verbessert.

Die Gehölzpflege richtet sich nach den Vorgaben des "Gesetzes über Naturschutz und Landschaftspflege" (Bundesnaturschutzgesetz, BNatSchG). Damit wird gewährleistet, dass die Anforderungen des Natur- und Artenschutzes Berücksichtigung finden.


Die regelmäßige Gehölzpflege findet zum Schutz der Vögel in ihrer Brutzeit nur zwischen dem 1. Oktober und Ende Februar statt. Ausnahmen in der Vegetationsphase ab dem 1. März sind nur im Falle der Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit gestattet. Form- und Pflegeschnitte sind ganzjährig erlaubt.