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Überflutung und Hochwasser

Auf dieser Seite finden Sie hilfreiche Links, Informationen und Hilfestellungen zum Thema Hochwasser und Überflutungen in Dinslaken. Die entsprechenden Ansprechpartner*innen sind im Dokument im Anhang zu finden. Am 11.01.2024 fand im Rathaus der Stadt Dinslaken eine Informationsveranstaltung für Interessierte statt. Die Dinslakener Stadtverwaltung hat die E-Mail-Adresse grundwasser@dinslaken.de eingerichtet. Dinslakener*innen können ihre Anliegen zum Thema an diese E-Mail-Adresse senden. Aufgrund der vielen Anfragen zu diesem Thema, ist derzeit leider keine individuelle Beantwortung der Anfragen möglich. Im Downloadbereich steht deshalb ein Antwortschreiben mit allgemeinen Informationen zur Verfügung. Bitte haben Sie hierfür Verständnis.

Welche Überflutungsgefahren werden unterschieden?

  1. Hochwasser: Nach starken Regenfällen (meist über mehrere Tage) können die Wassermengen in kleinen Gewässern um ein Vielfaches ansteigen.
  2. Starkregen: Starkregen und Sturzfluten sind Wetterphänomene, die unabhängig von einer Gewässernähe auftreten können. Sie sind häufig örtlich und zeitlich begrenzt. Eine Gefahr entsteht durch das abfließende Wasser in der jeweiligen Geländeform. Also kann ein Haus, das in einer Mulde oder neben einer Hanglage steht, durch große Wassermassen betroffen sein.
  3. Kanalrückstau: Das öffentliche Kanalnetz hat eine begrenzte Aufnahmekapazität. Der Anstieg im Kanalnetz kann dazu führen, dass das Wasser über Abflussleitungen und Hausanschlüsse ins Gebäudeinnere läuft. Hier schaffen funktionierende Rückstausysteme (im Gebäude oder auf dem Grundstück) Abhilfe. Weiter kann es vorkommen, dass der Kanal überläuft und das Wasser sich über die Straße ergießt.
  4. Grundwasser: Auch aus dem Untergrund kann Wasser ins Haus eindringen. Das Grundwasser fließt gewöhnlich zum Fluss hin. Bei Hochwasser in den Flüssen steigt der Grundwasserspiegel an. Die Auswirkungen auf das Gebäude können unterschiedlich sein. Zum Schutz vor dem Grundwasser werden zwei Maßnahmen unterschieden. Entweder wird das Eindringen des Wassers durch eine Gebäudeabdichtung verhindert (Weiße Wanne) oder das anstehende Grundwasser muss abgepumpt werden. Das Grundwasser steigt, trotz sinkender Pegel, teilweise auch nach einem Hochwasser noch an.

Über die Gefahren durch Grundwasser können Sie sich hier informieren.

Was kann ich bei Wasserübertritt tun?

  1. Es drückt Wasser aus dem Gully/Kanaldeckel. Wenden Sie sich zu den Bürozeiten an den DIN-Service unter 66682/66547. Außerhalb der Bürozeit bitte die Kreisleitstelle Wesel unter 0281/300250 kontaktieren.
  2. Wasser steht bis zur Bordsteinkante. Hier kann ein Kanal oder ein Durchlass verstopft sein. Wenden Sie sich zu den Bürozeiten an den DIN-Service unter 66682/66547. Außerhalb der Bürozeit bitte die Kreisleitstelle Wesel unter 0281/300250 kontaktieren.
  3. Eine Straße ist von Wasser überspült. Wenden Sie sich zu der Bürozeit an die Ordnungsbehörde unter 66219. Außerhalb der Bürozeit bitte die Kreisleitstelle Wesel unter 0281/300250 kontaktieren.
  4. Grundwasser drückt durch die Wände. Versuchen Sie den Wassereindrang abzudichten bzw. pumpen Sie das eindringende Wasser aus den Kellerräumen ab. Achten Sie dabei auf etwaige Gefahren! Bei höheren Wasserständen ab 10 – 15 cm wenden Sie sich bitte an die Kreisleitstelle Wesel unter 0281/300250.
  5. Ein Gewässer tritt über das Ufer. Wenden Sie sich bitte zu der Bürozeit an den Fachdienst Tiefbau unter 66474. Außerhalb der Bürozeit bitte die Kreisleitstelle Wesel unter 0281/300250 kontaktieren.
  6. Wasser steht wegen Hochwasser im Keller. Die Feuerwehr stellt grundsätzlich keine Pumpen zur Verfügung, um eindringendes Wasser abzupumpen. Erst wenn das Wasser zurückgegangen ist, hilft die Feuerwehr im Rahmen ihrer Möglichkeiten beim Auspumpen von Kellern und sonstigen Räumen. Die Einsatzfähigkeit der Feuerwehr beginnt bei einer Wasserhöhe von ca. 10-15 cm (technisch bedingt).
  7. Defekte Rückschlagklappe. Wenden Sie sich an ihren Gas-Wasser-Installateur.
  8. Welche Gefahren drohen in einem vollgelaufenen Keller? In einem vollgelaufenen Keller können verschiedene Gefahren bestehen: So kann eine Wasserfläche unter Spannung (Gefahr von Stromschlägen) stehen, da im Keller Elektroanschlüsse sind. Weiterhin kann das stehende Wasser (im Keller) Fäkalien aus dem Abwassernetz enthalten.  Auch im Keller gelagerte Gefahrstoffe, wie Lacke, Farben oder Öl, können im Wasser enthalten sein.

Falls elektrische Anlagen bedroht sind, das Wasser schnell steigt oder anderweitig Gefahren bestehen, rufen Sie die Feuerwehr unter 112. Achtung: Unter Umständen besteht Lebensgefahr!

 

Was ist zu tun, wenn das Wasser zurückgeht?

  1. Auspumpen von Kellern und sonstigen Räumen. - Die Feuerwehr stellt grundsätzlich keine Pumpen zur Verfügung, um eindringendes Wasser abzupumpen. Erst wenn das Wasser zurückgegangen ist, hilft die Feuerwehr im Rahmen ihrer Möglichkeiten beim Auspumpen von Kellern und sonstigen Räumen. Die Einsatzfähigkeit der Feuerwehr beginnt bei einer Wasserhöhe von ca. 10-15 cm (technisch bedingt). Vor einem zu frühen Abpumpen muss gewarnt werden, denn durch den Druck des anstehenden Grundwassers entstehen unterschiedliche Druckverhältnisse, die zu Gebäudeschäden führen können.
  2. Grundwassergefahr Kontrollieren Sie deshalb öfter Ihre Kellerräume und treffen Sie Vorsorgemaßnahmen. Auch hier gilt: Zu frühes Abpumpen des eindringenden Grundwassers kann zu Gebäudeschäden führen. 
  3. Hochwasserbedingter Sperrmüll - Die Entsorgung ist beim DIN-Service mit der Mengenangabe anzumelden: Je nach Ereignis und der Anzahl von betroffenen Haushalten wird die Sammlung von Abfällen darauf abgestimmt.

Pressemitteilungen

Die aktuellen Pressemitteilungen der Stadt Dinslaken finden Sie hier

05.02.2024 - In Dinslaken trifft sich die Arbeitsgruppe „Grundwasser“ Anfang Februar zu ihrer ersten Sitzung... - Gesamte Mitteilung

08.01.2024 - Gestiegenes Grundwasser: Bürgermeisterin Eislöffel lädt zu stadtteilübergreifender Informationsveranstaltung ein... - Gesamte Mitteilung

04.01.2024 - Stadt Dinslaken und Straßen.NRW pumpen Wasser an B8/Brinkstraße ab... - Gesamte Mitteilung

29.12.2023 - Wasseranstieg betrifft auch in Dinslaken viele Menschen –  Bürgermeisterin Eislöffel bittet um gegenseitige Unterstützung... - Gesamte Mitteilung

Arbeitsgruppe Grundwasser

Teilnehmende der Arbeitsgruppe Grundwasser sitzen am Tischkarree

Nach intensiven Regenfällen hatte Dinslaken so wie viele andere Kommunen zum Jahreswechsel mit steigendem Grundwasser zu kämpfen. Zahlreiche Keller waren nass.
Es sollen nun Überlegungen angestellt werden, wo die genauen Ursachen liegen und wie man sich auf ähnliche Wetterereignisse in Zukunft einstellt um derartige Schäden vermeiden zu können.

Seit Anfang Februar 2024 trifft sich hierzu im Technischen Rathaus der Stadt Dinslaken die Arbeitsgruppe „Grundwasser“. An den Sitzungen nehmen Vertreter*innen der vom Grundwasseranstieg betroffenen Bürger*innen sowie Mitarbeitende von Stadtverwaltung, Lippeverband und eines beauftragten Ingenieurbüros teil.

Tagesordnung 1. Sitzung

Folgende Tagesordnungspunkte wurden behandelt:

Top 1         Begrüßung
Top 2         Vorstellungsrunde
Top 3         Mitteilungen der Verwaltung
Top 4         Mitteilungen EG / LV
Top 5         Sachstand GW-Problem / Fragen / Anregungen Anwohner
Top 6         Verschiedenes
Top 7         nächster Termin

Protokoll 1. Sitzung

Fachdienst Tiefbau                                                                                    Dinslaken, den 8. Februar 2024
FD 5.1 bla/br

 

Protokoll

1. Sitzung Arbeitsgruppe Grundwasser am 06.02.2024, 15:00 Uhr

 

Teilnehmer:

Stadt Dinslaken:           Herr Pohl
                                        Herr Hochstrat
                                        Herr Blankenburg                                       

EV/LV:                             Herr Heimann
                                        Herr Meyer
                                        Herr Illigen

Ing.Büro H2P:               Herr Patt

Anwohner/innen:         Frau Dr. Hirsch
                                        Herr Schwerdt
                                        Herr Giezek
                                        Herr Zurhorst
                                        Herr Forni
                                        Herr Ott
                                        Frau Jonat
                                        Herr Ostermann
                                        Herr Deinert
                                        Herr Dr. Zschech
                                        Herr Eyrup
                                        Herr Krebber

 

Nach der Begrüßung durch die Stadt Dinslaken und einer anschließenden Vorstellungsrunde wurden die bisher stadtseits veranlasste Maßnahmen dargelegt.

1.      Beauftragung eines Gutachtens zur Feststellung der Ursachen für den erhöhten Grundwasserstand.

2.      Derzeit wird geprüft, wie der aktuelle Pegelstand des Rotbaches auf der Homepage der Stadt Dinslaken veröffentlicht werden kann.

3.      Geprüft wird auch die Möglichkeit zur Darstellung des aktuellen Grundwasserstandes (an mehreren Stellen im Dinslakener Stadtgebiet) ebenfalls auf der Homepage.

4.      In der Terminierung befindet sich eine gemeinsame Begehung des Rotbaches im Stadtgebiet Voerde mit dem Kreis Wesel und dem Unterhaltungspflichtigen dort.
          Über den Zustand dort und etwaige Abflusshindernisse soll in der nächsten Sitzung berichtet werden.

Anschließend erläuterte Herr Patt die Vorgehensweise zur Erstellung des Gutachtens. Dazu wurden zahlreiche Fragen und Anregungen aus der Arbeitsgruppe gestellt bzw. geäußert. So soll neben den Wasserstandsdaten und den geologischen Daten auch die Bedeutung des Kanalnetzes Berücksichtigung finden.

Herr Patt erläuterte den Untersuchungszeitraum von 1994 (= letztes Extrem-Hochwasser) bis heute, um alle nachträglichen Einflüsse zu berücksichtigen.

Schwerpunktmäßig ist der Bereich Eppinghoven Gegenstand des Gutachtens mit dem Ziel, die Ergebnisse auf das gesamte Stadtgebiet übertragen zu können. Auch private Messstellen können dabei Berücksichtigung finden.

Emschergenossenschaft und Lippeverband werden ebenfalls vorhandene Daten und Aufzeichnungen zur Verfügung stellen.

Herr Meyer gab noch den Hinweis, dass bei starkem Sandeindrang durch private Grundwasserpumpen die Gefahr zur Beeinträchtigung der Gebäudestandsicherheit besteht. Gegebenenfalls sollte in solchen Fällen ein Bausachverständiger hinzugezogen werden.

Nach einer regen Diskussion sowie einem konstruktiven Austausch von unterschiedlichen Ansichten und Erwartungen endete die Sitzung gegen 16:45 Uhr.

Die nächste Sitzung findet Mitte März 2024 statt. Eine Einladung dazu erfolgt durch die Stadt Dinslaken.


Blankenburg
Fachdienstleiter

Tagesordnung 2. Sitzung

Folgende Tagesordnungspunkte wurden behandelt:

Top 1         Begrüßung
Top 2         Mitteilungen der Verwaltung
Top 3         Zwischenstand Gutachtebearbeitung durch Herrn Patt
Top 4         Mitteilung / Sachstände EG / LV
Top 5         Fragen / Mitteilungen Betroffene
Top 6         Verschiedenes
Top 7         nächster Termin

Protokoll 2. Sitzung

Fachdienst Tiefbau                                                                                  Dinslaken, den 02. April 2024
FD 5.1 Ho

                                                  

Protokoll

2. Sitzung Arbeitsgruppe Grundwasser am 20.03.2024, 15:00 Uhr

 

Teilnehmer:

Stadt Dinslaken:              Herr Pohl
                                           Herr Hochstrat
                                           Herr Blankenburg

EV/LV:                                Herr Heimann
                                           Herr Illigen

Ing.Büro H2P:                  Herr Patt 

Anwohner/innen:            Frau Dr. Hirsch
                                           Herr Schwerdt
                                           Herr Zurhorst
                                           Herr Forni
                                           Frau Jandt
                                           Herr Ostermann 
                                           Herr Deinert 
                                           Herr Dr. Zschech 
                                           Herr Yildiz
                                           Herr Otte

 

Nach der Begrüßung wurde zunächst der Sachstand seitens der Stadt Dinslaken präsentiert.

  1. Am 05.03.2024 fand eine, von der UWB des Kreises Wesel initiierten Begehung des Rotbaches im Wohnungswald (Voerder Stadtgebiet) mit Vertretern vom Landesbetrieb Wald und Holz NRW, der Stadt Voerde und der Stadt Dinslaken statt.
    Es wurde festgestellt, dass der Rotbach in dem Abschnitt naturnahe, gewässertypische Strukturen   aufweist.
    Es war erkennbar, dass der Rotbach einen weitestgehend konstanten Wasserspiegel aufwies und nicht durch natürliche Abflusshindernisse aufgestaut wurde. Es wurde daher davon abgesehen großflächig Bäume und Totholz zu entnehmen. Lediglich an drei Stellen sollen Abflusshindernisse entfernt werden, um der Gefahr vorzubeugen, dass der Gewässer­querschnitt vollständig verlegt wird.
    Es ist noch durch den Kreis Wesel und der Stadt Voerde zu klären, wem die Gewässer­unterhaltungspflicht obliegt.
    Weiterhin soll ein vorgefundener Gewässerpegel eingemessen werden.
     
  2. Von betroffenen Anwohnern wurde immer wieder als Maßnahme zur Senkung des Wasserspiegels im Rotbach ein Ableitungskanal zum Lohberger Entwässerungsgraben gefordert. Es wurden daher überschlägig die Dimensionen, Tiefenlage mit nötigem Pumpwerk und die daraus resultierenden geschätzten Baukosten von mindestens 3,5 Mio. € dargestellt.
    Die Erkenntnis daraus ist, dass abgesehen von der Genehmigungsfähigkeit, eine solche Maßnahme wegen der hohen Kosten nicht ohne ein abschließend vorliegendes Gutachten durchgeführt werden kann.
     
  3. Die Stadt Dinslaken wird an fünf bis sieben Stellen, verteilt im Stadtgebiet, eigene Grundwassermessstellen errichten und die mittels Datenlogger erfassten Werte auf der Homepage veröffentlichen. Weiterhin wird auch der Rotbachpegel an der Marktstraße auf der Homepage dargestellt.
     
  4. Der Zuleitungskanal zum Regenwasserpumpwerk wurde vom DIN-Service befahren, da mögliche Undichtigkeiten als eine Ursache für den hohen Grundwasserstand vermutet wurden. Die Befahrung zeigt, dass die Kanalisation dicht ist. Zum anderen liegt sie unterhalb des Grundwasserspiegels, sodass durch Undichtigkeiten höchstens infiltriertes Grundwasser abgeleitet würde.
     
  5. Wie der Presse zu entnehmen war, bemüht sich die Stadt Dinslaken darum, dass die extrem hohen Grundwasserstände vom Land NRW als Naturkatastrophe anerkannt werden und somit Zahlungen des Landes gemäß der Soforthilferichtlinie an die Betroffenen geleistet werden können.
     
  6. Aufgrund der vielen Anfragen seitens der Bevölkerung können diese leider nicht mehr individuell beantwortet werden. Es wurde ein allgemeines Antwortschreiben verfasst und auf der Homepage veröffentlicht.

Anschließend erläuterte Herr Patt den Sachstand zum Gutachten, präsentierte einige erhaltene Daten im Überblick und erläuterte welche Daten noch benötigt werden. Als Zeitschiene für die Fertigstellung des Gutachtens sind im Moment mindestens zwei bis drei Monate veranschlagt.

Die Grundstücke der aktuell betroffenen Anlieger sollen in einen Lageplan erfasst werden.
Außerdem soll vergleichsweise ein Plan mit den betroffenen Immobilien der Ereignisse von 1993 erstellt werden, soweit diese noch ermittelbar sind. Damals wurden ebenfalls sehr hohe Grundwasserstände gemessen.

Nach einer regen Diskussion sowie einem konstruktiven Austausch zu den vorgetragenen Punkten endete die Sitzung gegen 17:30 Uhr.

Die nächste Sitzung findet Mitte Mai 2024 statt. Eine Einladung dazu erfolgt durch die Stadt Dinslaken.
 

Blankenburg 
Fachdienstleiter

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