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Erklärung zur Barrierefreiheit

Die auf digitale Barrierefreiheit spezialisierte Agentur anatom5 hat im Rahmen des Tests "Barriere-Check vereinfachte Überwachung" für die Seite www.dinslaken.de eine BITV-Bewertung vorgenommen und auf dieser Basis die nachfolgende Erklärung zur Barrierefreiheit formuliert.

Formal orientiert sich diese Erklärung zur Barrierefreiheit am Durchführungsbeschluss (EU) 2018/1523 der Kommission vom 11. Oktober 2018 zur Festlegung einer Mustererklärung zur Barrierefreiheit gemäß der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen.

Datum der letzten Aktualisierung dieser Erklärung

Diese Erklärung wurde am 11.07.2022 von der Agentur anatom5 GmbH erstellt. Sie gilt nur für die Inhalte unter der Domain www.dinslaken.de. Diese Erklärung gilt nicht für Subdomains, wie https://ris.dinslaken.de/ oder Services wie https://formulare.krzn.de/.
 

Allgemeine Hinweise

Die Stadt Dinslaken bemüht sich den Internetauftritt im Einklang mit den gesetzlichen Vorgaben der aktuellen Fassung der BITV barrierefrei zu gestalten.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Seite www.dinslaken.de ist in weiten Teilen bereits mit den Anforderungen der BITV (bzw. den Anforderungen aus der EU-Richtlinie 2016/2102) vereinbar.
 

Nicht vollständig BITV konforme Inhalte

Unter anderem sind folgende Punkte nicht auf allen Seiten vollständig BITV konform umgesetzt:

Prüfschritt

Ergebnis

9.1.1.1 Alternativtexte für Grafiken und Objekte

Teilweise erfüllt

9.1.3.1 HTML-Strukturelemente für Überschriften

Teilweise erfüllt

9.1.3.1 Datentabellen richtig aufgebaut

Teilweise erfüllt

9.2.4.4 Aussagekräftige Linktexte

Teilweise erfüllt

9.2.5.3 Sichtbare Beschriftung Teil des zugänglichen Namens

Teilweise erfüllt

PDF-Dokumente

Im Rahmen der Überprüfung wurden stichprobenartig PDF-Dokumente heruntergeladen und einer Prüfung unterzogen. Keines der geprüften Dokumente war barrierefrei.
 

Haben Sie weitere Probleme entdeckt?

Wenn Sie auf Probleme stoßen, die wir beheben können, sagen Sie uns gerne Bescheid.
Bitte kontaktieren Sie uns, wenn Sie Folgendes finden:

  • Inhalte, die schwer zugänglich sind,
  • Inhalte, die nicht mit den Anforderungen der BITV vereinbar sind.

Senden Sie uns eine E-Mail an: info@dinslaken.de

Koordiniert wird das Thema Barrierefreiheit durch die Behindertenbeauftragte der Stadt Dinslaken, Frau Leslie Unterberg. Stadt Dinslaken, Wilhelm-Lantermann-Straße 65, 46535 Dinslaken. Telefon: 02064/66584. E-Mail: leslie.unterberg@dinslaken.de
 

Schlichtungsstelle

Wenn Sie einen Verstoß melden, bemühen wir uns um eine zufriedenstellende Rückmeldung innerhalb einer angemessenen Frist. Sollte Ihnen unsere Antwort nicht ausreichen, haben Sie das Recht, eine Schlichtungsstelle nach § 10d Behindertengleichstellungsgesetz NRW (BGG NRW) einzuschalten. Diese wird dann gemeinsam mit Ihnen und uns versuchen, die Umstände der fehlenden Barrierefreiheit zu ermitteln, sodass wir diese zur Zufriedenheit aller beheben können.

Weitere Informationen zum Schlichtungsverfahren und zur Antragstellung finden Sie unter: https://www.mags.nrw/ombudsstelle-barrierefreie-informationstechnik oder direkt via E-Mail unter ombudsstelle-barrierefreie-it@mags.nrw.de

Das Verfahren ist für alle Bürger*innen kostenlos und ohne Rechtsbeistand möglich. Auf der Internetseite der Schlichtungsstelle können Sie nachlesen, wie ein Schlichtungsverfahren abläuft und wie Sie einen entsprechenden Antrag stellen können.