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Allgemeine Informationen

 

Der Landtag Nordrhein-Westfalen ist das Landesparlament und hat seinen Sitz im Regierungsviertel der Landeshauptstadt Düsseldorf. Bei der Landtagswahl werden die Abgeordneten des nordrhein-westfälischen Landtags gewählt. Nordrhein-Westfalen ist in 128 Landtagswahlkreise eingeteilt.

Bitte beachten Sie, dass die Stadt Oberhausen bei der Landtagswahl in zwei Wahlkreise eingeteilt ist:

Landtagswahlkreis 56: Oberhausen I
Landtagswahlkreis 57: Oberhausen II - Wesel I
und die Stadt Dinslaken dem Landtagswahlkreis 57: Oberhausen II - Wesel I zugeordnet ist. Weitere Informationen zur Landtagswahl finden Sie auch auf der Homepage der Stadt Oberhausen als Kreiswahlleiter für die Landtagswahlkreise 56 und 57 https://www.oberhausen.de/de/index/rathaus/verwaltung/soziales-bauen-wohnen-und-recht/recht/wahlangelegenheiten/landtagswahl.php

Die nächste Landtagswahl findet am 15. Mai 2022 statt.

Wahlberechtigt ist, wer am Wahltag die deutsche Staatsangehörigkeit im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes besitzt, das 18. Lebensjahr vollendet hat und mindestens seit dem 16. Tag vor der Wahl mit Hauptwohnsitz in Nordrhein-Westfalen gemeldet ist oder sich sonst gewöhnlich aufhält und keine Wohnung außerhalb des Bundeslandes hat sowie nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen wurde.

Jede*r Wahlberechtigte hat zwei Stimmen.

Mit der Erststimme wird die*der Direktkandidat*in, mit der Zweitstimme die Liste einer Partei gewählt.

 

Weitere Informationen unter https://www.im.nrw/landtagswahl-2022

Für Fragen steht Ihnen das Wahlbüro unter der Telefonnummer 02064 / 66-888 oder per Mail unter wahlbuero@dinslaken.de zur Verfügung.