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Anmeldungen für das Schuljahr 26/27 an Dinslakens Grundschulen

Am 01.08.2026 werden alle Kinder schulpflichtig, die bis einschließlich 30.09.2026 das 6. Lebensjahr vollendet haben. Alle älteren Kinder, die aus irgendeinem Grund bisher noch nicht eingeschult wurden, sind ebenfalls anzumelden.

Nach § 35 Abs. 2 Schulgesetz NRW können Kinder, die nach dem 30.09.2026 das 6. Lebensjahr vollenden, auf Antrag der Erziehungsberechtigten in die Grundschule aufgenommen werden, wenn sie die für den Schulbesuch erforderlichen körperlichen und geistigen Voraussetzungen besitzen und in ihrem sozialen Verhalten ausreichend entwickelt sind (Schulfähigkeit). Die Entscheidung trifft der Schulleiter / die Schulleiterin. 
Anmeldeverfahren
Die Erziehungsberechtigten der schulpflichtig werdenden Kinder haben eine schriftliche Aufforderung zur Anmeldung erhalten. In dieser Benachrichtigung ist die jeweils nächstgelegene Schule benannt. Die Anmeldung nimmt das Sekretariat der jeweiligen Schule entgegen. Die Benachrichtigung ist bei der Anmeldung mitzubringen. 
Anmeldetermine für alle Grundschulen
Montag, den 15. September 2025 und Dienstag, den 16. September 2025

Schule Anmeldezeiten
GGS AverbruchschuleVon 08:00 - 14:00 Uhr
GGS BruchschuleVon 08:00 - 12:00 Uhr und von 14:00 - 17:00 Uhr
GGS DorfschuleVon 08:00 - 12:00 Uhr und von 14:00 - 17:00 Uhr
GGS GartenschuleVon 08:00 - 11:30 Uhr und von 13:00 - 14:30 Uhr
GGS HagenschuleVon 07:40 - 12:00 Uhr und von 14:00 - 17:00 Uhr
GGS HühnerheideVon 08:00 - 16:00 Uhr
GGS KlaraschuleVon 08:00 - 12:00 Uhr und von 14:00 - 16:00 Uhr
GGS LohbergVon 08:00 - 12:00 Uhr und von 14:00 - 16:00 Uhr
GGS MoltkeschuleVon 08:00 - 12:00 Uhr und von 14:00 - 16:00 Uhr
GGS Am WeyerVon 08:00 - 15:00 Uhr

Vorherige Terminvereinbarung mit der Schule erforderlich!
Es wird gebeten, zu der Anmeldung das schulpflichtig werdende Kind vorzustellen.

Erziehungsberechtigte, die irrtümlich keine Benachrichtigung erhalten, setzen sich bitte unverzüglich mit dem Fachdienst Schule und Sport der Stadt Dinslaken, Stadthaus Wilhelm-Lantermann-Str. 65, 46537 Dinslaken (Telefon 02064-66248) in Verbindung.

Erziehungsberechtigte, deren Kinder auf Antrag vorzeitig eingeschult werden sollen, werden nicht schriftlich benachrichtigt. Sie werden gebeten sich, während der Anmeldetermine an das Sekretariat der gewählten Grundschule zu wenden und zur Anmeldung das Kind vorzustellen. Das Familienbuch und der Impfausweis sind mitzubringen. Es wird dringend empfohlen, die genannten Termine für die Beantragung der Aufnahme des Kindes einzuhalten.

Etwaige Anträge auf Zurückstellung vom Schulbesuch oder auf Befreiung vom Besuch der öffentlichen Grundschule sind an den Schulleiter/die Schulleiterin der Schule zu richten, bei der das Kind angemeldet werden soll.
 

Pressemitteilung vom 13.08.2025