Am 01.08.2026 werden alle Kinder schulpflichtig, die bis einschließlich 30.09.2026 das 6. Lebensjahr vollendet haben. Alle älteren Kinder, die aus irgendeinem Grund bisher noch nicht eingeschult wurden, sind ebenfalls anzumelden.
Nach § 35 Abs. 2 Schulgesetz NRW können Kinder, die nach dem 30.09.2026 das 6. Lebensjahr vollenden, auf Antrag der Erziehungsberechtigten in die Grundschule aufgenommen werden, wenn sie die für den Schulbesuch erforderlichen körperlichen und geistigen Voraussetzungen besitzen und in ihrem sozialen Verhalten ausreichend entwickelt sind (Schulfähigkeit). Die Entscheidung trifft der Schulleiter / die Schulleiterin.
Anmeldeverfahren
Die Erziehungsberechtigten der schulpflichtig werdenden Kinder haben eine schriftliche Aufforderung zur Anmeldung erhalten. In dieser Benachrichtigung ist die jeweils nächstgelegene Schule benannt. Die Anmeldung nimmt das Sekretariat der jeweiligen Schule entgegen. Die Benachrichtigung ist bei der Anmeldung mitzubringen.
Anmeldetermine für alle Grundschulen
Montag, den 15. September 2025 und Dienstag, den 16. September 2025
Schule | Anmeldezeiten |
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GGS Averbruchschule | Von 08:00 - 14:00 Uhr |
GGS Bruchschule | Von 08:00 - 12:00 Uhr und von 14:00 - 17:00 Uhr |
GGS Dorfschule | Von 08:00 - 12:00 Uhr und von 14:00 - 17:00 Uhr |
GGS Gartenschule | Von 08:00 - 11:30 Uhr und von 13:00 - 14:30 Uhr |
GGS Hagenschule | Von 07:40 - 12:00 Uhr und von 14:00 - 17:00 Uhr |
GGS Hühnerheide | Von 08:00 - 16:00 Uhr |
GGS Klaraschule | Von 08:00 - 12:00 Uhr und von 14:00 - 16:00 Uhr |
GGS Lohberg | Von 08:00 - 12:00 Uhr und von 14:00 - 16:00 Uhr |
GGS Moltkeschule | Von 08:00 - 12:00 Uhr und von 14:00 - 16:00 Uhr |
GGS Am Weyer | Von 08:00 - 15:00 Uhr |
Vorherige Terminvereinbarung mit der Schule erforderlich!
Es wird gebeten, zu der Anmeldung das schulpflichtig werdende Kind vorzustellen.
Erziehungsberechtigte, die irrtümlich keine Benachrichtigung erhalten, setzen sich bitte unverzüglich mit dem Fachdienst Schule und Sport der Stadt Dinslaken, Stadthaus Wilhelm-Lantermann-Str. 65, 46537 Dinslaken (Telefon 02064-66248) in Verbindung.
Erziehungsberechtigte, deren Kinder auf Antrag vorzeitig eingeschult werden sollen, werden nicht schriftlich benachrichtigt. Sie werden gebeten sich, während der Anmeldetermine an das Sekretariat der gewählten Grundschule zu wenden und zur Anmeldung das Kind vorzustellen. Das Familienbuch und der Impfausweis sind mitzubringen. Es wird dringend empfohlen, die genannten Termine für die Beantragung der Aufnahme des Kindes einzuhalten.
Etwaige Anträge auf Zurückstellung vom Schulbesuch oder auf Befreiung vom Besuch der öffentlichen Grundschule sind an den Schulleiter/die Schulleiterin der Schule zu richten, bei der das Kind angemeldet werden soll.
Pressemitteilung vom 13.08.2025