Die Landesregierung NRW hat das Gesetz zur Entlastung finanzschwacher Kommunen weiterentwickelt. Auch die Stadt Dinslaken, Mitglied im Aktionsbündnis „Für die Würde unserer Städte“, sieht darin einen wichtigen Schritt, mahnt mit dem Aktionsbündnis aber weitere Verbesserungen an.
Der nordrhein-westfälische Landtag wird voraussichtlich in Kürze über die Altschuldenregelung abstimmen. Im Vorfeld hatten Experten im Landtag auf zwei zentrale Schwachpunkte hingewiesen: Das Gesetz ist nicht mit einem Plan verbunden, wie Neuschulden vermieden werden. Das ist angesichts der dramatisch steigenden Sozialkosten ein Umstand, der nicht ignoriert werden kann. Außerdem drohen die Kommunen Probleme zu bekommen, den Stand ihrer Schulden nachzuweisen, weil alle zur gleichen Zeit einen Wirtschaftsprüfer benötigen. Diese beiden Punkte bergen das Risiko, die Wirkung des Gesetzes spürbar zu mindern.
Dinslakens Bürgermeisterin Michaela Eislöffel betont: „Die geplante Entlastung bei den Altschulden kann nur als erster Schritt in die richtige Richtung gewertet werden. Diese geplante Altschuldenregelung reicht bei Weitem nicht aus und betrifft auch nur 50 Prozent unserer Altschulden. Damit können die Kommunen in NRW nicht zufrieden sein. Wir brauchen eine nachhaltige Lösung. Wir brauchen eine Lösung, die die Handlungsfähigkeit der Kommunen stärkt. Die Kommunen benötigen Lösungen, die die Ursachen der strukturellen Unterfinanzierung angehen. Die Kosten für soziale Maßnahmen steigen seit Jahren und auch in Zukunft weiter. Diese Belastung wurde bei der jetzigen Entlastung der Kommunen nicht berücksichtigt. Um als Kommune auch zukünftig handlungsfähig zu bleiben, benötigen wir eine auskömmliche Finanzierung, die diese Herausforderungen berücksichtigt. Nur so stellen wir sicher, dass Dinslaken in die Zukunft investieren und den Dinslakener*innen weiterhin eine gute Infrastruktur und notwendige soziale Angebote bieten kann.“
Das Land plant, die Kommunen von der Hälfte ihrer Altschulden zu entlasten. Das Aktionsbündnis und die Stadt Dinslaken begrüßen, dass der Gesetzentwurf in wichtigen Punkten nachgebessert wurde, etwa bei den Antragsfristen und der Übernahme von Liquiditätskrediten. Zugleich fordern Bürgermeisterin Eislöffel und das Aktionsbündnis, dass auch der Bund sich wie angekündigt zur Hälfte an der Altschuldenregelung beteiligt. Nur so entsteht eine echte Lösung für überschuldete Städte.
Die Strukturen, die die Kommunen weitgehend unverschuldet in ihre schwierige Lage gebracht haben, bestehen fort und verschärfen sich aktuell sogar noch. Die Kosten für Aufgaben, die die Städte und Gemeinde im Auftrag von Bund und Länder erfüllen, sind in jüngster Vergangenheit regelrecht explodiert. Deshalb betrug das Defizit in den Kern- und Extrahaushalten aller Kommunen allein im vergangenen Jahr 24,8 Milliarden Euro.
Eine reine Altschuldenhilfe greift zu kurz, solange nicht auch die Ursachen für strukturelle Unterfinanzierung bekämpft werden.
Der beschriebenen Entwicklung muss auch das Land NRW entgegenwirken, etwa indem es die so genannte Verbundquote erhöht. Damit ist der Anteil der Kommunen am Steueraufkommen des Landes gemeint. Diese Quote betrug einst 28,5 Prozent und wurde auf unzureichende 23 Prozent gesenkt.
Eine Rückkehr zu einem höheren kommunalen Anteil ist dringend notwendig, um die dauerhafte Handlungsfähigkeit der Städte zu sichern.
Der zweite Schwachpunkt der NRW-Altschuldenregelung ist die Prüfung der von den Kommunen gemeldeten Schulden. Sie müssen ihre Liquiditätskredite von einer Wirtschaftsprüfung belegen lassen. Alle Betroffenen werden zur gleichen Zeit, eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft suchen und aufgrund der Konkurrenz werden nicht alle fristgerecht fündig. Dies gilt umso mehr, als der Kreis der Prüfer mit dem erforderlichen Wissen über Kommunalfinanzen klein ist. Zudem müssen auch die Kreditinstitute die von den Kommunen aufgenommenen Kredite bestätigen. Damit ist ein hoher bürokratischer Aufwand verbunden. Es ist absehbar, dass in der verfügbaren Zeit nicht alle Prüfungen fristgerecht durchgeführt werden können.
Es droht eine unnötige Verzögerung oder gar Gefährdung der Teilnahme mancher Kommunen allein aus Kapazitätsgründen.
Das Aktionsbündnis „Für die Würde unserer Städte“ schlägt deshalb folgende Schritte vor:
- Vergabeverfahren an die Wirtschaftsprüfungen vereinfachen,
- einheitliche Vorgaben für die Testierung machen
- sowie die Gemeindeprüfungsanstalt NRW und die kommunalen Rechnungsprüfungen in den Kreis der Prüfungsberechtigten aufnehmen.
So lässt sich das Verfahren effizienter, rechtssicher und für alle Beteiligten leistbar gestalten.
Hintergrund: Dinslaken im Aktionsbündnis
Das Aktionsbündnis „Für die Würde unserer Städte“ vereint 74 Kommunen aus acht Bundesländern, darunter Dinslaken. Gemeinsam setzen sie sich für eine gerechte Finanzierung und die Zukunftsfähigkeit ihrer Städte ein.
Pressemitteilung vom 03.07.2025