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Diskussion um Aufsichtsratsposten: Bürgermeisterin Eislöffel fordert Entscheidung im Sinne der Bürger*innen

Auf Antrag der Parteien SPD, CDU und UBV befasst sich der Dinslakener Stadtrat am Dienstag, 20. Juni 2023, in einer Sondersitzung mit der Besetzung in den Aufsichtsräten der städtischen Gesellschaften. Die politischen Parteien beantragen konkret, den jeweiligen Vorsitz aus der Mitte der Aufsichtsräte zu besetzen. Den Antrag stellt die Bürgermeisterin nun offen zur Diskussion und appelliert an die Fraktionen, diesen zu überdenken und im Sinne des Gemeinwohls eine Entscheidung zu treffen.

Das Thema Aufsichtsratsposten hatte Bürgermeisterin Michaela Eislöffel auf die Tagesordnung des Hauptausschusses gesetzt, da es aus ihrer Sicht sinnvoll erschien, im Falle der dienstlichen Verhinderung eine Vertretung aus der Verwaltung entsenden zu können. So verweist sie darauf, dass eine Dienstreise zum Antrittsbesuch in die Partnerstadt Arad im Dezember 2022 dazu geführt hat, dass die Stadt Dinslaken in 14 Sitzungen nicht vertreten war. Zu weiteren Fehlzeiten kann es aufgrund dringlicher dienstlicher Termine kommen. Nachdem mehrere Fraktionen kurz vor der Hauptausschusssitzung eigene Anträge zu diesem Thema gestellt hatten, wurde der Punkt von Bürgermeisterin Michaela Eislöffel vor Sitzungsbeginn des Hauptausschusses von dessen und von der Tagesordnung der Ratssitzung am 6. Juni 2023 genommen. Die Verwaltung hatte hierzu noch weiteren Klärungsbedarf.

Geplant war, für die Stadtverwaltung immer eine stimmberechtigte Vertretung in den Aufsichtsräten der Tochterunternehmen zu garantieren. "Dies ist ein wichtiger Aspekt, um der Steuerungsaufgabe der Verwaltung nachkommen zu können", betont die Bürgermeisterin. In der Vergangenheit gab es keine Vertretungsregelung. Aufgrund ihrer Wahl vertritt die Bürgermeisterin Kraft Amtes die Stadt Dinslaken in mehr als 30 Aufsichtsräten.

Die Fraktionen SPD, CDU und UBV beantragen den Vorsitz aus der Mitte der Aufsichtsräte zu wählen. Hierüber wird in der Sondersitzung des Rates am 20. Juni 2023 entschieden. Dies kann dazu führen, dass der Vorsitz in den Aufsichtsräten aufgrund der politischen Mehrheiten zukünftig nicht mehr von Vertreter*innen der Stadtverwaltung, sondern von politischen Mandatsträger*innen ausgeübt wird.

Als Vorsitzende hat Bürgermeisterin Michaela Eislöffel die Möglichkeit Sitzungen einzuberufen, wenn dies im Sinne der Stadt erforderlich ist. Sie bereitet die Sitzungen der Aufsichtsräte mit den Geschäftsführenden vor und legt die Tagesordnung fest. Diese Rechte hat sie in dieser Position völlig unabhängig von politischen Mehrheiten. Damit kommt ihr eine besondere Lenkungsfunktion zu. Diese Funktion nutzt sie, um in den Aufsichtsräten ihre Einfluss- und Steuerungsmöglichkeiten im Sinne des Gemeinwohls auszuüben und dafür Sorge zu tragen, dass die Belange der Verwaltung als Dienstleisterin für die Stadtgesellschaft Eingang finden. Darüber hinaus würde durch Besetzung der Aufsichtsratsvorsitze über die politischen Fraktionen ein erheblicher Betrag in der Stadtkasse fehlen.

Der überwiegende Teil der Mitglieder von Aufsichtsräten erhält für seine Mitarbeit Sitzungsgelder und Pauschalvergütungen. Für den Vorsitz wird im Verhältnis zu den weiteren Mitgliedern die Aufwandsentschädigung in doppelter Höhe vergütet.
Insgesamt wurden von der Bürgermeisterin für ihre Tätigkeit in allen Aufsichtsräten 2021 40.897 Euro und für 2022 31.025 Euro der Stadtkasse zugeführt. Die vom Antrag betroffenen Aufsichtsräte beziehen sich nur auf städtische Tochtergesellschaften, für die die Bürgermeisterin als Vorsitzende eine Vergütung erhielt, die sie vollständig an die Stadtkasse abgeführt hat. 2021 waren dies 37.405 Euro und für 2022 gingen 27.425 Euro auf dem Konto der Stadt ein. Für den Fall des Verlusts des Vorsitzes würden 50 % dieser Einnahmen für die Stadt wegfallen.

Bürgermeisterin Michaela Eislöffel verweist auf die Diskussion um den städtischen Haushalt und die drohende Haushaltssperre und betont: "Die Stadt kann auch auf diese Einnahmen nicht verzichten! Eine Umverteilung dieser Vergütungen ist sicherlich nicht im Sinne der Bürgerinnen und Bürger. Dieser Schaden ist jedoch noch abwendbar, deshalb appelliere ich an die Fraktionen der SPD, CDU und UBV ihren Antrag zu überdenken."