Die Stadt Dinslaken informiert über aktuelle Entwicklungen bei der Städtebauförderung im Stadtteil Lohberg. Im Rahmen der sogenannten vorläufigen Haushaltsführung dürfen nur Auszahlungen geleistet werden, zu denen die Stadt gesetzlich verpflichtet ist. Mit dem Stadtteilgeld konnten seit dem Jahr 2023 Projekte in Lohberg gefördert werden, die dem Zusammenhalt, dem Image oder auch dem kulturellen Austausch der Menschen untereinander dienten. Im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung steht das Stadtteilgeld derzeit leider nicht zur Verfügung, da es zu den freiwilligen Leistungen gehört, die nicht gesetzlich vorgeschrieben sind. Neue Förderzusagen können daher grundsätzlich nicht mehr ausgesprochen werden.
Aufgrund der hohen Bedeutung des Stadtteilgeldes für das bürgerschaftliche Engagement in Lohberg hat die Stadtverwaltung erfolgreich Lösungswege geprüft, um zumindest Anfragen aus der ersten Jahreshälfte bewilligen zu können. Mithilfe einer zugesagten Spende konnte hierfür eine tragfähige Lösung gefunden werden. Neue Anträge können jedoch leider nicht mehr bearbeitet oder bewilligt werden.
Leider ebenfalls nicht fortgesetzt werden konnte das Hof- und Fassadenprogramm, ein zentrales Förderinstrument zur gestalterischen Instandsetzung privater, teils denkmalgeschützter Gebäude. Das Programm unterstützte Hauseigentümer*innen insbesondere bei der denkmalgerechten Sanierung von Bauteilen wie Haustüren und Fensterläden. Aufgrund der haushaltsrechtlichen Vorgaben der Gemeindeordnung musste das Programm im vergangenen Jahr zunächst ausgesetzt werden. Das Hof- und Fassadenprogramm läuft am 31.12.2025 aus. Aufgrund der vorläufigen Haushaltsführung kann es schon jetzt nicht weiter umgesetzt werden, da es sich um eine freiwillige Maßnahme handelt.
Unsere Empfehlung:
Die Stadt empfiehlt betroffenen Eigentümerinnen und Eigentümern, auf die Denkmalförderung des Landes Nordrhein-Westfalen zurückzugreifen. Das Programm des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung bietet finanzielle Unterstützung für den Erhalt und die Pflege denkmalgeschützter Immobilien.
Weitere Informationen zum Denkmalförderprogramm finden Sie auf der Website des Ministeriums:
www.mhkbd.nrw/foerderprogramme/denkmalfoerderprogramm
Pressemitteilung vom 28.07.2025