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Stärkungspakt NRW ermöglicht Leistungsempfänger*innen Schwimmbad-Besuch

Dinslakener*innen, die Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch (SGB II+ XII), dem Asylbewerberleistungsgesetz, Wohngeldbezug oder Kinderzuschlag beziehen, können in den Sommerferien 2023 kostenlos das DINamare nutzen. Beim Eintritt in das Bad muss einfach der Leistungsbescheid zusammen mit einem Lichtbildausweis vorgezeigt werden. Möglich ist dies durch Mittel aus dem Stärkungspakt NRW. Das Angebot gilt bis zum 6. August 2023. Über den Stärkungspakt NRW hat das Land Mittel bereitgestellt, um insbesondere Menschen aus einkommensarmen Haushalten zu unterstützen.

Pressemitteilung vom 04.07.2023