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Abgeschlossenheitsbescheinigung nach WEG

Nach den Vorschriften des Wohnungseigentumsgesetzes kann an Wohnungen das Wohnungseigentum, an nicht zu Wohnzwecken dienenden Räumen eines Gebäudes das Teileigentum begründet werden. Hierzu wird eine sogenannte Abgeschlossenheitsbescheinigung des Bauordnungsamtes benötigt. Diese wird erteilt, wenn die entsprechende Wohnung in sich abgeschlossen ist.

Ansprechpartner*innen

Name Kontakt
Friedel Nisbach
Zimmernummer: 56
Telefon: 02064 66-364
Fax: 02064 6611-364
E-Mail: friedel.nisbach@dinslaken.de
Technisches Rathaus
Technisches Rathaus
Hünxer Straße 81, 46537 Dinslaken