Content

Amtsvormundschaften / Amtspflegschaften

Der Fachdienst Soziale Dienste (Jugendamt) kann die gesetzliche Vertretung eines minderjährigen Kindes durch eine Amtsvormundschaft oder Amtspflegschaft übernehmen, wenn Eltern die Verantwortung für ihr Kind nicht übernehmen können.

Diese Amtsvormundschaft oder Amtspflegschaft tritt ein, wenn die elterliche Sorge teilweise oder vollständig durch eine gerichtliche Entscheidung eingeschränkt wird.

Eine gesetzliche Vormundschaft besteht insbesondere während der Minderjährigkeit der Mutter eines Kindes.

Das Jugendamt ist dann als Vormund gesetzlicher Vertreter des Kindes und vertritt dessen Interessen.

Zu den Aufgaben eines Vormunds gehören zum Beispiel die Vaterschaftsfeststellung, Geltendmachung von Unterhalt, Verfolgung von Erbansprüchen, Mitwirkung im Adoptionsverfahren, Vermögensverwaltung, Beantragung von laufenden und einmaligen Leistungen zum notwendigen Unterhalt des Kindes oder Jugendlichen.


Ansprechpartner*innen

Name Kontakt
Thomas Wolff
Zimmernummer: 324
Telefon: 02064 66-579
Fax: 02064 6611-579
E-Mail: thomas.wolff@dinslaken.de
Stadthaus
Stadthaus
Wilhelm-Lantermann-Straße 65, 46535 Dinslaken
Sabine Leinemann
Zimmernummer: 318
Telefon: 02064 66-578
Fax: 02064 6611-578
E-Mail: sabine.leinemann@dinslaken.de
Stadthaus
Stadthaus
Wilhelm-Lantermann-Straße 65, 46535 Dinslaken