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Aufenthaltserlaubnis

Informationen für britische Staatsangehörige

Informationen zum Aufenthaltsrecht nach dem Austrittsabkommen finden Sie hier.
(Diesen Link finden Sie auch in englischer Sprache hier).

Ausländische Staatsangehörige benötigen für ihren Aufenthalt in Deutschland eine gültige Aufenthaltserlaubnis nach dem Aufenthaltsgesetz. Eine Aufenthaltserlaubnis kann zu folgenden Zwecken erteilt werden:

  • Aufenthalt zum Zwecke der Ausbildung (§§ 16 folgende AufenthG)
  • Aufenthalt zum Zweck der Erwerbstätigkeit (§§ 18 folgende AufenthG)
  • Aufenthalt aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen (§§ 22 folgende AufenthG)
  • Aufenthalt aus familiären Gründen (§§ 27 folgende AufenthG)
  • Aufenthalt von Wiederkehrern (§ 37 AufenthG), ehemaligen Deutschen (§ 38 AufenthG) und Staatsangehörigen aus anderen Staaten der Europäischen Union, die zu einem langfristigen Daueraufenthalt berechtigt sind (§ 38 a AufenthG).

Die Aufenthaltserlaubnis kann erteilt werden, wenn neben den allgemeinen Erteilungsvoraussetzungen auch die besonderen Voraussetzungen des jeweiligen Aufenthaltszweckes erfüllt sind. Eine Aufenthaltserlaubnis erfordert immer, dass ein Antrag bei der für Sie zuständigen Ausländerbehörde gestellt wird.

Die Gebühren ergeben sich aus der Aufenthaltsverordnung und sind je nach Erteilung unterschiedlich. Insbesondere kann es bei Familienangehörigen von deutschen Staatsangehörigen oder bei Bezug von Leistungen nach dem Zweiten oder Zwölften Buch des Sozialgesetzbuches Befreiungen und Ermäßigungen geben.

Nähere Informationen erhalten Sie bei den Ansprechpartnern des Fachdienstes Bürgerdienste/Ausländerangelegenheiten.

Zuständigkeiten:

Ausländer- und Asylangelegenheiten
BuchstabeSachbearbeiter*in
Ali-Az, O/Ö, L, J, DFrau Wegener, Tel. 66-253
A-Ali, H, N, U/Ü, R, ZFrau Poll, Tel. 66-254
B, E, I, T, YHerr Remke, Tel. 66-241
C, K, W, V/vFrau Kruse, Tel. 66-643
F, S, M, PFrau Kochheim, Tel. 66-470

G, Q, X, 

§§25a und b AufenthG, 

sowie §104c AufenthG

Frau Acar, Tel. 66-504

 

Gebühren

erforderliche Voraussetzungen

  • gültiger Pass des Antragstellers


Ansprechpartner*innen

Name Kontakt
Marion Poll
Zimmernummer: 014
Telefon: 02064 66-254
Fax: 02064 6611-254
E-Mail: marion.poll@dinslaken.de
Rathaus
Rathaus
Platz d'Agen 1, 46535 Dinslaken
Katharina Wegener
Zimmernummer: 014
Telefon: 02064 66-253
Fax: 02064 6611-253
E-Mail: katharina.wegener@dinslaken.de
Rathaus
Rathaus
Platz d'Agen 1, 46535 Dinslaken
Andre Remke
Zimmernummer: 014
Telefon: 02064 66-241
Fax: 02064 6611-241
E-Mail: andre.remke@dinslaken.de
Rathaus
Rathaus
Platz d'Agen 1, 46535 Dinslaken
Maren Kruse
Zimmernummer: 14
Telefon: 02064 66-643
Fax: 02064 6611-643
E-Mail: maren.kruse@dinslaken.de
Rathaus
Rathaus
Platz d'Agen 1, 46535 Dinslaken
Laura Kochheim
Zimmernummer: 012
Telefon: 02064 66-470
Fax: 02064 6611-470
E-Mail: Laura.Kochheim@dinslaken.de
Rathaus
Rathaus
Platz d'Agen 1, 46535 Dinslaken
Büsra Acar
Zimmernummer: 013
Telefon: 02064 66-504
Fax: 02064 6611-504
E-Mail: Buesra.Acar@dinslaken.de
Rathaus
Rathaus
Platz d'Agen 1, 46535 Dinslaken