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Aufenthaltstitel in Ausnahmefällen

Aufenthaltstitel können in Ausnahmefällen nach einem einheitlichen Vordruckmuster ausgestellt werden, wenn

  1. der Aufenthaltstitel zum Zwecke der Verlängerung der Aufenthaltsdauer um 1 Monat erteilt werden soll.
  2. die Ausstellung zur Vermeidung außergewöhnlicher Härten geboten ist.

Zuständigkeiten:

Ausländer- und Asylangelegenheiten
BuchstabeSachbearbeiter*in
A-Alh, H, N, R, T, WFrau Poll, Tel. 66-254
Ali-Az, C, D, J, L, QFrau Wegener, Tel. 66-253
B, E, I, M, V, YHerr Remke, Tel. 66-241
F, G, O/Ö, P, S, U/Ü, ZFrau Kochheim, Tel. 66-470
K, XHerr Wilkens, Tel. 66-636

Gebühren

verschiedene

erforderliche Voraussetzungen

gültiger Pass des Antragstellers / der Antragsstellerin


Ansprechpartner*innen

Name Kontakt
Sven Wilkens
Zimmernummer: 012
Telefon: 02064 66-470
Fax: 02064 6611-470
E-Mail: sven.wilkens@dinslaken.de
Rathaus
Rathaus
Platz d'Agen 1, 46535 Dinslaken