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Baugrunduntersuchungen

Bei einer Baugrunduntersuchung wird das zu bebauende Grundstück auf das Vorhandensein eventueller Kampfmittel (Bomben, Granaten, Munition) untersucht.
Die Untersuchung selbst wird von Mitarbeitern des Kampfmittelbeseitigungsdienstes (KBD) durchgeführt.

Die Baugrunduntersuchung kann nur im Zusammenhang mit einer Bauaktivität beantragt werden. Der entsprechende Antrag ist nur dann zu stellen, sofern ein Bodeneingriff erfolgt.

Im Ersten Schritt wird mittels einer so genannten Luftbildauswertung überprüft, ob sich das zu bebauende Grundstück in einem ehemaligen Bombenabwurfgebiet befindet, Flakstellungen positioniert oder Schützengräben angelegt worden sind. Die Auswertung erfolgt anhand von Luftbildern, die durch alliierte Aufklärungsflugzeuge im 2. Weltkrieg erstellt wurden.

Antragsverfahren:

  • Antrag auf Luftbildauswertung
  • Deutsche Grundkarte (Maßstab 1:5000)
  • die zu untersuchende Fläche muss in der Grundkarte mit einer roten Markierung kenntlich gemacht werden

Bitte reichen Sie Ihren vollständig ausgefüllten Antrag und die Anhänge per E-Mail ein.

Sollte dabei ein konkreter Verdachtspunkt oder der Hinweis auf vermehrte Kampfhandlungen gefunden werden ist eine Kampfmitteluntersuchung notwendig, um benannte Kampfstoffe zu orten oder eine Kampfmittelfreiheit zu bestätigen.

Die Kampfmitteluntersuchungen können nur durch die örtliche Ordnungsbehörde beantragt werden, diese ist auch unbedingt am gesamten Verfahren zu beteiligen.

Kosten:

Die Luftbildauswertung ist grundsätzlich zunächst kosten- und gebührenfrei. Die Kosten für eventuell im Folgenden notwendige Kampfmitteluntersuchungen teilen sich auf Grundstückseigentümer, Kommune, Land und Bund auf.

Hinweise und Formulare zu den Antragsverfahren können der Homepage der Bezirksregierung Düsseldorf unter dem Punkt „Kampfmittel“ entnommen werden. Bitte reichen Sie die vollständig ausgefüllten Anträge zusammen mit allen notwendigen Unterlagen bei der örtlichen Ordnungsbehörde, Wilhelm-Lantermann-Str. 65 in 46535 Dinslaken, ein.

Hinweis:

Es wird empfohlen die vorgenannten Anträge bereits parallel zum Baugenehmigungsverfahren zu stellen, da die Luftbildauswertung und eventuell notwendige Folgemaßnahmen mehrere Wochen in Anspruch nehmen können.


Ansprechpartner*innen

Name Kontakt
Björn Pollmer
Zimmernummer: 314
Telefon: 02064 66-212
Fax: 02064 6611-212
E-Mail: bjoern.pollmer@dinslaken.de
Anschrift:
Anschrift:
Friedrich-Ebert-Straße 31, 46535 Dinslaken