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Beistandschaften

Im Rahmen einer Beistandschaft kann Ihnen das Jugendamt behilflich sein bei

  • der Feststellung der Vaterschaft
  • der Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen Ihres Kindes gegenüber dem anderen Elternteil.

Derjenige Elternteil kann eine Beistandschaft einrichten lassen, der die alleinige elterliche Sorge für das Kind hat oder bei gemeinsamer Sorge der Elternteil, in dessen Obhut sich das Kind befindet.

Zur Einrichtung einer Beistandschaft ist eine schriftliche Erklärung erforderlich. Das Jugendamt wird damit als Beistand für Ihr Kind tätig und ist in diesem Aufgabenbereich sein gesetzlicher Vertreter. Ihr Sorgerecht wird durch die Beistandschaft nicht eingeschränkt.

Gebühren

Die Führung der Beistandschaft durch das Jugendamt (Geschäftsbereich Jugend und Soziales) ist grundsätzlich kostenlos. Kosten können dem Kind oder dem Elternteil, der die Beistandschaft einrichten lässt, gegebenenfalls im Zusammenhang mit gerichtlichen Verfahren und im Rahmen von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen entstehen.

erforderliche Voraussetzungen

- schriftliche Erklärung



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Ansprechpartner*innen

Name Kontakt
Jan Krupa
Zimmernummer: 210
Telefon: 02064 66-454
Fax: 02064 6611-454
E-Mail: jan.krupa@dinslaken.de
Stadthaus
Stadthaus
Wilhelm-Lantermann-Straße 65, 46535 Dinslaken
André Funk
Zimmernummer: 211
Telefon: 02064 66-296
Fax: 02064 6611-296
E-Mail: andre.funk@dinslaken.de
Stadthaus
Stadthaus
Wilhelm-Lantermann-Straße 65, 46535 Dinslaken
Alina Herms
Zimmernummer: 209
Telefon: 02064 66-452
Fax: 02064 6611-452
E-Mail: alina.herms@dinslaken.de
Stadthaus
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Wilhelm-Lantermann-Straße 65, 46535 Dinslaken