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Beratung und Unterstützung zu Unterhalt und zur Vaterschaftsfeststellung

Beratung zu Unterhalt und Vaterschaftsfeststellung

Als alleinsorgender oder sorgeberechtigter Elternteil können Sie beim Jugendamt Beratung und Unterstützung erhalten zu Fragen

  • in Unterhaltsangelegenheiten
  • bei Feststellung der Vaterschaft zu Ihrem Kind
  • bei Bestimmung der sorgeberechtigten Personen

Beratung für Mütter

Außerdem werden Sie beraten und unterstützt, wenn Sie als betreuender Elternteil einen Unterhaltsanspruch gegenüber dem anderen Elternteil haben (als Mutter grundsätzlich ab 6 Wochen vor bis 8 Wochen nach der Geburt).

Falls Sie wegen der Schwangerschaft oder Betreuuung des Kindes keine Tätigkeit ausüben können, kann sich der Anspruch bis zu 3 Jahren nach der Geburt des Kindes ausdehnen.

Beratung für Väter

Wenn Sie als Vater der betreuende Elternteil sind, können Sie einen Unterhaltsanspruch haben. Sie werden beraten und unterstützt, wenn Sie wegen der Betreuung des Kindes keiner Erwerbstätigkeit nachgehen können (vom Betreuungsbeginn bis ebenfalls 3 Jahre nach der Geburt des Kindes).

Ansprechpartner*innen

Name Kontakt
Jan Krupa
Zimmernummer: 210
Telefon: 02064 66-454
Fax: 02064 6611-454
E-Mail: jan.krupa@dinslaken.de
Stadthaus
Stadthaus
Wilhelm-Lantermann-Straße 65, 46535 Dinslaken
André Funk
Zimmernummer: 211
Telefon: 02064 66-296
Fax: 02064 6611-296
E-Mail: andre.funk@dinslaken.de
Stadthaus
Stadthaus
Wilhelm-Lantermann-Straße 65, 46535 Dinslaken
Alina Herms
Zimmernummer: 209
Telefon: 02064 66-452
Fax: 02064 6611-452
E-Mail: alina.herms@dinslaken.de
Stadthaus
Stadthaus
Wilhelm-Lantermann-Straße 65, 46535 Dinslaken