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Bestattungskostenzuschuss nach dem SGB XII

Nach § 74 SGB XII besteht die Möglichkeit, dass entweder die gesamten Kosten oder anteilige Kosten einer erforderlichen und angemessenen Bestattung übernommen werden.

Zu übernehmen sind die Kosten, die üblicherweise für eine würdige, den örtlichen Gepflogenheiten entsprechende einfache Bestattung anfallen.

Voraussetzungen für eine anteilige oder volle Übernahme von Bestattungskosten sind u. a.:

  • Nachlass des Verstorbenen und/oder vorhandene Versicherungen reichen nicht aus, die angemessenen Bestattungskosten zu begleichen;
  • Erben, Unterhaltspflichtige und/oder nach dem Bestattungsgesetz Nordrhein-Westfalen Pflichtige verfügen nicht über ausreichendes Einkommen und Vermögen.

Besondere Öffnungszeiten

Terminvergabe
nur nach telefonischer Absprache
 


Ansprechpartner*innen

Name Kontakt
Ralph Quernhorst
Zimmernummer: 116
Telefon: 02064 66-476
Fax: 02064 6611-476
E-Mail: ralph.quernhorst@dinslaken.de
Stadthaus
Stadthaus
Wilhelm-Lantermann-Straße 65, 46535 Dinslaken
Melanie Tomke
Zimmernummer: 115
Telefon: 02064 66-625
Fax: 02064 6611-625
E-Mail: melanie.tomke@dinslaken.de
Stadthaus
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Wilhelm-Lantermann-Straße 65, 46535 Dinslaken