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Brauchtumsfeuer

Brauchtumsfeuer (z.B. Osterfeuer) sind vor ihrer Durchführung bei der Stadt Dinslaken anzuzeigen (§ 3 Ordnungsbehördliche Verordnung zur Regelung der Durchführung von Brauchtumsfeuern im Zuständigkeitsbereich der Stadt Dinslaken). Anzeigen werden bis zwei Wochen vor Durchführung entgegengenommen.

Als Brauchtumsfeuer werden nur Feuer anerkannt, die der Brauchtumspflege dienen und von in der Ortsgemeinschaft verankerten Glaubensgemeinschaften, Organisationen oder Vereinen, Schulen und Kindergärten im Rahmen einer öffentlichen Veranstaltung durchgeführt werden und für jedermann zugänglich sind. Auch Feuer von Nachbarschaften können als Brauchtumsfeuer anerkannt werden, soweit sie zweifelsfrei der Brauchtumspflege dienen (in diesem Fall ist eine Teilnehmerliste beizufügen, die formlos folgende Angaben enthält: Name, Anschrift).

Angaben zur Art des zulässigen Brenngutes, Umschichtungsarbeiten, Sicherheitsabstände, Zeitvorgaben und eventuell notwendige Einzelfallprüfungen durch die Mitarbeiter der Feuerwehr entnehmen Sie bitte den Merkblättern (Download siehe unten).

Bitte beachten Sie, dass jederzeit unangekündigte Kontrollen der gemeldeten Brauchtumsfeuer und Abbrennplätze durch die Ordnungsbehörde möglich sind.


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