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Corona-Schutzverordnung, Auskunft zur

Allgemeine Anfragen zur CoronaSchVO, zur Zulässigkeit von bestimmten Vorhaben, aber auch zu Beschwerden senden Sie bitte grundsätzlich an die E-Mail-Adresse der Ordnungsbehörde ordnung@dinslaken.de. Die jeweiligen Anfragen werden zentral, unter Berücksichtigung der gültigen CoronaSchVO, beantwortet.