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Ehefähigkeitszeugnis beantragen

Gerne vereinbaren wir zur Besprechung Ihrer individuellen Heiratsangelegenheit einen persönlichen Termin.

Das Ehefähigkeitszeugnis wird für ausländische Verlobte für eine Heirat in Deutschland von der jeweiligen ausländischen Heimatbehörde, zum Beispiel Botschaft oder Generalkonsulat, ausgestellt. Das Ehefähigkeitszeugnis besagt, dass keine Ehehindernisse nach den Gesetzen des betreffenden Heimatstaates bestehen und die ausländischen Verlobten in Deutschland die Ehe schließen können.

Umgekehrt kann es sein, dass für deutsche Verlobte ein Ehefähigkeitszeugnis auszustellen ist, wenn zum Beispiel eine Heirat mit ausländischen Partnern oder auch von zwei deutschen Staatsangehörigen im Ausland erfolgen soll.

Wann ein Ehefähigkeitszeugnis gefordert wird beziehungsweise welche Unterlagen für die Erstellung des Ehefähigkeitszeugnisses von Ihnen benötigt werden, erfahren Sie beim Standesamt.

Zuständigkeiten:

Buchstabe A - J
Frau Büttner
Tel. 02064-66331

Buchstabe Ka - Kk, L - O
Frau Ehrhardt
Tel. 02064-66330

Buchstabe Kl - Kz, P - Z
Frau Hürtgen
Tel. 02064-66757

Ansprechpartner*innen

Name Kontakt
Lavinia Ehrhardt
Zimmernummer: 002
Telefon: 02064 66-330
Fax: 02064 6611-330
E-Mail: lavinia.ehrhardt@dinslaken.de
Rathaus
Rathaus
Platz d'Agen 1, 46535 Dinslaken
Melanie Büttner
Zimmernummer: 003
Telefon: 02064 66-331
Fax: 02064 6611-331
E-Mail: melanie.buettner@dinslaken.de
Rathaus
Rathaus
Platz d'Agen 1, 46535 Dinslaken
Kirsten Hürtgen
Zimmernummer: 006
Telefon: 02064 66-757
Fax: 02064 6611-757
E-Mail: kirsten.huertgen@dinslaken.de
Rathaus
Rathaus
Platz d'Agen 1, 46535 Dinslaken