Aktueller Hinweis:
Ihr Anliegen ist uns wichtig und die Einbürgerungsbehörde wird Ihre Anfragen schnellstmöglich bearbeiten. Aktuell erreichen uns sehr viele Anfragen zum Thema Einbürgerung.
Aufgrund des aktuell sehr hohen Anfrageaufkommens bitten wir Sie, von weiteren Nachfragen zum Stand Ihres Verfahrens vorerst abzusehen. Wir bitten um Verständnis, dass zusätzliche Rückfragen zu Verzögerungen führen können.
Ihr Anträge werden sorgfältig bearbeitet – es kann jedoch derzeit zu längeren Bearbeitungszeiten kommen.
Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Unterstützung!
Allgemeine Informationen
Sehr geehrte Einbürgerungsinteressent*innen,
die aktuellen Voraussetzungen für die Einbürgerung in die deutsche Staatsangehörigkeit und Antworten auf die wichtigsten Fragen finden Sie unter folgenden Links:
- Seite des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (Mehrsprachige Informationen)
- Seite der Bundesregierung (Informationen nach dem neuen Gesetz)
Erreichbarkeit:
Die Einbürgerungsbehörde der Stadt Dinslaken ist mittwochs von 9 - 12 Uhr und 14 - 16 Uhr unter der Rufnummer 02064/66-818 erreichbar.
Persönliche Vorsprachen sind NUR nach Terminvereinbarung möglich.
Antragstellung:
- Wenn Sie Ihren Hauptwohnsitz in der Stadt Dinslaken haben, senden Sie Ihre Einbürgerungsanfrage bitte schriftlich an: einbuergerung@dinslaken.de
Folgende Informationen müssen in der E-Mail enthalten sein:
- Name
- Geburtsdatum
- Anschrift und Telefonnummer
- beruflicher Status (z.B. Arbeitsverhältnis, Selbständigkeit, Ausbildungsverhältnis, Studium, Schüler*in, Rentner*in, o.a.)
- Name, Geburtsdatum und Status aller im Haushalt lebenden Familienangehörigen, die evtl. miteingebürgert werden sollen
- Nach Empfang und Überprüfung Ihrer Erstanfrage wird Ihnen das Formular „Antrag auf Einbürgerung“ mit einer Liste der vorzulegenden Unterlagen postalisch zugesandt.
- Ein möglicher Terminvorschlag für die Antragsabgabe - bei dem der ausgefüllte Einbürgerungsantrag und die notwendigen Dokumente vorzulegen sind - wird Ihnen mitgeteilt.
- Die Gebühr für die Einbürgerung beträgt 255 € pro eingebürgerte Person. Diese ermäßigt sich für ein minderjähriges Kind, das miteingebürgert wird und keine eigenen Einkünfte hat, auf 51 €.