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Fiktionsbescheinigung

Eine Fiktionsbescheinigung ist eine vorläufige Bestätigung der gesetzlichen Fiktion über einen noch nicht entschiedenen Aufenthaltstitel ("gilt bis auf weiteres als erlaubt"). Sie wird nach § 81 Abs. 4 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) dem Antragsteller ausgestellt, der einen Antrag auf Erteilung oder auf Verlängerung stellt.

Sofern sich der Antragsteller zum Zeitpunkt der Antragstellung legal in Deutschland aufhält, gilt sein Aufenthalt als erlaubt, bis die Ausländerbehörde über seinen Antrag entschieden hat. Ist der Aufenthaltstitel bereits abgelaufen und der Antrag verspätet gestellt, gilt die Abschiebung bis zur Entscheidung als ausgesetzt.

Zuständigkeiten:

Ausländer- und Asylangelegenheiten
BuchstabeSachbearbeiter*in
A-Alh, H, N, R, T, WFrau Poll, Tel. 66-254
Ali-Az, C, D, J, L, QFrau Wegener, Tel. 66-253
B, E, I, M, V, YHerr Remke, Tel. 66-241
F, G, O/Ö, P, S, U/Ü, ZFrau Kochheim, Tel. 66-470
K, XHerr Wilkens, Tel. 66-636

Gebühren

13 € / 6,50 € (für Minderjährige)
Bei Bezug von Sozialleistungen muss ein Nachweis erbracht werden.

Ansprechpartner*innen

Name Kontakt
Laura Kochheim
Zimmernummer: 012
Telefon: 02064 66-470
Fax: 02064 6611-470
E-Mail: Laura.Kochheim@dinslaken.de
Rathaus
Rathaus
Platz d'Agen 1, 46535 Dinslaken
Sven Wilkens
Zimmernummer: 012
Telefon: 02064 66-470
Fax: 02064 6611-470
E-Mail: sven.wilkens@dinslaken.de
Rathaus
Rathaus
Platz d'Agen 1, 46535 Dinslaken