Eine Fiktionsbescheinigung ist eine vorläufige Bestätigung der gesetzlichen Fiktion über einen noch nicht entschiedenen Aufenthaltstitel ("gilt bis auf weiteres als erlaubt"). Sie wird nach § 81 Abs. 4 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) dem Antragsteller ausgestellt, der einen Antrag auf Erteilung oder auf Verlängerung stellt.
Sofern sich der Antragsteller zum Zeitpunkt der Antragstellung legal in Deutschland aufhält, gilt sein Aufenthalt als erlaubt, bis die Ausländerbehörde über seinen Antrag entschieden hat. Ist der Aufenthaltstitel bereits abgelaufen und der Antrag verspätet gestellt, gilt die Abschiebung bis zur Entscheidung als ausgesetzt.
Zuständigkeiten:
Buchstabe | Sachbearbeiter*in |
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A-Alh, H, N, R, T, W | Frau Poll, Tel. 66-254 |
Ali-Az, C, D, J, L, Q | Frau Wegener, Tel. 66-253 |
B, E, I, M, V, Y | Herr Remke, Tel. 66-241 |
F, G, O/Ö, P, S, U/Ü, Z | Frau Kochheim, Tel. 66-470 |
K, X | Herr Wilkens, Tel. 66-636 |
Gebühren
13 € / 6,50 € (für Minderjährige)
Bei Bezug von Sozialleistungen muss ein Nachweis erbracht werden.
Ansprechpartner*innen
Name | Kontakt |
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Laura Kochheim
Zimmernummer: 012 Telefon: 02064 66-470 Fax: 02064 6611-470 E-Mail: Laura.Kochheim@dinslaken.de |
Rathaus
Rathaus
Platz d'Agen 1, 46535 Dinslaken
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Sven Wilkens
Zimmernummer: 012 Telefon: 02064 66-470 Fax: 02064 6611-470 E-Mail: sven.wilkens@dinslaken.de |
Rathaus
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Platz d'Agen 1, 46535 Dinslaken
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