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Fliegende Bauten

Fliegende Bauten sind bauliche Anlagen, die geeignet und bestimmt sind, an verschiedenen Orten wiederholt aufgestellt und zerlegt zu werden. Die baulichen Anlagen müssen an verschiedenen Orten aufgestellt werden und den Standort tatsächlich wiederholt wechseln.
Fliegende Bauten benötigen, bevor sie erstmals aufgestellt und in Gebrauch genommen werden, einer Ausführungsgenehmigung. Sie dürfen nur in Gebrauch genommen werden, wenn ihre Aufstellung der Bauaufsichtsbehörde des Aufstellungsortes unter Vorlage des Prüfbuches angezeigt wird.

Ansprechpartner*innen

Name Kontakt
Friedel Nisbach
Zimmernummer: 56
Telefon: 02064 66-364
Fax: 02064 6611-364
E-Mail: friedel.nisbach@dinslaken.de
Technisches Rathaus
Technisches Rathaus
Hünxer Straße 81, 46537 Dinslaken