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Förderung für Lastenräder und Fahrradanhänger

Die Stadt Dinslaken fördert mit der Richtlinie zur Anschaffung von Lastenfahrrädern und Fahrradanhängern für den privaten Gebrauch die emissionsfreie und nachhaltige Mobilität für die Bürgerinnen und Bürger der Stadt.

Die Nutzung eines transportfähigen Fahrrads bietet eine Alternative zu einem KFZ. Ziel der Förderrichtlinie ist es, diese Alternative sichtbar zu machen, zum Umstieg zu motivieren und den KFZ-Bestand, beziehungsweise die Fahrten mit einem KFZ zu reduzieren.

Wer kann Anträge stellen?

Einwohner*innen der Stadt Dinslaken, ein Antrag pro Haushalt, für die private Nutzung

Was wird gefördert?

Gefördert wird der Kauf eines serienmäßig hergestellten, zwei- oder dreirädrigen Lastenrades bzw. Cargobikes, welches mehr Ladevolumen bzw. –gewicht als ein herkömmliches Fahrrad aufnehmen kann Die Mindestzuladung muss 50 kg betragen (ohne Fahrradgewicht und Fahrer*in). Der Transportzweck steht beim Lastenrad im Vordergrund.
Es werden sowohl Lastenräder mit oder ohne batterieelektrischer Tretunterstützung gefördert, sowie Fahrräder mit einem klassischen Vorderlader als auch Longtail-Lastenräder.

Ebenso förderfähig sind standardisierte und serienmäßig hergestellte Anhänger zur Beförderung von Nutzlasten oder von bis zu zwei Kindern. Die Fahrradanhänger müssen eine Zuladung von mindestens 30 kg zulassen.
Die geförderten Lastenräder und Fahrradanhänger sind ausschließlich für die private Nutzung zu verwenden.
Gefördert werden Lastenfahrräder und Fahrradanhänger, die über einen gewerblichen Anbieter verkauft werden und über eine Gewährleistung verfügen. Dabei spielt es keine Rolle, ob das Lastenfahrrad oder der Fahrradanhänger Gebraucht- oder Neuware ist.

Wie hoch ist die Förderung für Lastenfahrräder?

Die Förderung für Lastenräder und Fahrradanhänger wird als einmaliger Zuschuss gewährt.
Die Höhe des Zuschusses für Lastenfahrräder setzt sich wie folgt zusammen:
• für Lastenräder ohne elektrische Unterstützung beträgt die Höhe der Zuwendung 20 % der Netto-Anschaffungskosten, max. jedoch 500 Euro
• für Lastenräder mit elektrischer Unterstützung beträgt die Höhe der Zuwendung 20 % der Netto-Anschaffungskosten, max. jedoch 800 Euro
Für Haushalte mit geringerem Einkommen erhöht sich die Höhe der Zuwendung:
• für Lastenräder ohne elektrische Unterstützung beträgt die Höhe der Zuwendung 40 % der Netto-Anschaffungskosten, max. jedoch 800 Euro
• für Lastenräder mit elektrischer Unterstützung beträgt die Höhe der Zuwendung 40 % der Netto-Anschaffungskosten, max. jedoch 1200 Euro
Zuwendungsfähig für den höheren Fördersatz sind Haushalte, die einen Nachweis über staatlich anerkannte Transferleistungen, wie zum Beispiel Wohngeld, vorlegen.
Die mögliche Fördersumme kann unabhängig von Preis und Art des Lastenrades durch Bonuszahlungen erhöht werden, wenn folgende Aspekte erfüllt und nachgewiesen werden:
o Familien und Alleinerziehende erhalten einen Bonus von je 150 Euro pro minderjährigem Kind
o Haushalte, die über maximal ein Kraftfahrzeug verfügen erhalten einen Bonus von 300 Euro
o Haushalte, mit mindestens einem Familienmitglied mit Behinderung erhalten einen Bonus von 150 Euro
Die Bonuszahlungen beziehen sich ausschließlich auf die Förderung für Lastenräder. Die Förderhöhe von Fahrradanhängern kann nicht durch Bonuszahlungen ergänzt werden.
Die gesamte Förderhöhe, inklusive der Bonuszahlungen, darf die Anschaffungskosten nicht überschreiten.

Wie hoch ist die Förderung für Fahrradanhänger?

Fahrradanhänger, die für Lasten und/oder Kinder zugelassen sind, mit einer Mindestzuladung von 30 kg, werden mit 30 % der Netto-Anschaffungskosten, max. jedoch 250 Euro, gefördert.

Ansprechpartner*innen

Name Kontakt
Kristina Ackermann
Zimmernummer: 216
Telefon: 02064 66-781
Fax: 02064 6611-781
E-Mail: kristina.ackermann@dinslaken.de
Anschrift:
Anschrift:
Friedrich-Ebert-Straße 31, 46535 Dinslaken