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Fundsachen

Die Aufgaben des Fundbüros werden in Dinslaken im Bürgerbüro in der Stadtmitte erledigt. Hier können Sie Fundsachen abgeben. In beiden Bürgerbüros können Sie sich erkundigen, ob Gegenstände, die Ihnen abhanden gekommen sind, abgegeben oder gemeldet wurden.

Im Bürgerbüro Stadtmitte werden Fundanzeigen aufgenommen und notwendige Verlustbescheinigungen für die Versicherung ausgestellt.

Der Verlierer wird umgehend benachrichtigt, wenn Name und Anschrift bekannt sind oder ermittelt werden konnte. Die Aushändigung an einen Beauftragten erfolgt nur gegen Vorlage einer schriftlichen Vollmacht.

Bei Verlust von Schlüsseln ist eine Vorsprache im Bürgerbüro Stadtmitte erforderlich.

Bitte beachten Sie, dass herrenlose Sachen nicht als Fundsache im Sinne des Gesetzes gelten. Hier geben Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bürgerbüros gern Auskunft.

Pflichten des Finders:

Der Finder muss den Fund unverzüglich dem Verlierer oder dem Bürgerbüro anzeigen.
Gefundene Sachen bis zu einem Wert von 10 Euro sind nicht anzeigepflichtig.
Die Fundsache kann vom Finder beim Bürgerbüro Stadtmitte zur Verwahrung abgegeben oder in Eigenverwahrung genommen werden.

Ansprüche des Finders:

Konnte nach Ablauf von sechs Monate nach der Fundanzeige kein Besitzer ausfindig gemacht werden, darf der Finder die Fundsache als Eigentum erwerben.

Der Finder hat einen Anspruch auf Finderlohn in Höhe von 5 Prozent bis zu einem Wert von 500 Euro und zuzüglich 3 Prozent bei einem Wert über 500 Euro. Die Durchsetzung von Finderlohn unterliegt dem Privatrecht und kann daher nur zwischen Finder und Verlierer privatrechtlich geklärt werden.

Etwaige Auslagen müssen ersetzt werden.

Verlustbescheinigung:

Manche Versicherungen verlangen eine Bescheinigung, aus der hervorgeht, dass ein verlorener Gegenstand bisher nicht aufgefunden wurde. Verlustbescheinigungen werden im Bürgerbüro kostenlos ausgestellt. Die Fertigung ist nicht an Fristen gebunden.

Der oder die Geschädigte sollte stets persönlich vorsprechen um genaue Angaben machen zu können. Die Vorlage des Personalausweises ist erforderlich.

Hinweis Fundsachenversteigerung

1 bis 2 mal im Jahr werden Fundsachen, die nicht abgeholt wurden, vom Bürgerbüro versteigert. Der jeweilige Termin wird rechtzeitig in der Presse bekannt gegeben und hier auf der Webseite unter "Aktuelles" veröffentlicht (Suchwort: Fundversteigerung oder Versteigerung).


Ansprechpartner*innen

Name Kontakt
Bürgerbüro Stadtmitte
Zimmernummer:
Telefon: 02064 66-666
Fax: 02064 66-556
E-Mail: buergerbuero@dinslaken.de
Bürgerbüro Stadtmitte
Bürgerbüro
Friedrich-Ebert-Straße 82-84, 46535 Dinslaken
Bürgerbüro Hiesfeld
Zimmernummer:
Telefon: 02064 66-666
Fax: 02064 66-556
E-Mail: buergerbuero.hiesfeld@dinslaken.de
Bürgerbüro Hiesfeld
Bürgerbüro Hiesfeld
Jahnplatz 1, 46539 Dinslaken