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Fußgängerzone

Für den Bereich der Fußgängerzone (Eppinghovener Straße/Altmarkt/Duisburger Straße/Neustraße) gelten ausweislich der Straßenakten folgende Regelungen:

Lieferverkehr werktags (bis 3,5 t) frei von 6 bis 10 Uhr. Insoweit wird keine Genehmigung benötigt. Auch hier sind Be- und Entladevorgänge zügig und ohne Unterbrechung durchzuführen.

Dementsprechend ausgeschilderte Zufahrten befinden sich im Bereich der Markt-/Kolpingstraße sowie der Rittergasse für die Fußgängerzone im Bereich Eppinghovener Straße/Altmarkt.