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Handwerkerparken

Handwerker, die in Dinslaken ihren Betriebssitz haben und regelmäßig Bau-, Reparatur- und Montagearbeiten außerhalb des eigenen Betriebes durchführen, können einen Handwerkerparkausweis für den Regierungsbezirk Düsseldorf beantragen. Die Ausnahmegenehmigungen sind fahrzeuggebunden. Die Jahresgebühr beträgt 100 Euro.

Berechtigt sind Handwerksbetriebe, die in der Handwerksordnung Anlage A oder B aufgeführt sind.

Handwerksordnung Anlage A

Maurer und Betonbauer, Ofen- und Luftheizungsbauer, Zimmerer, Dachdecker, Straßenbauer,  Wärme-, Kälte- und Schallschutzisolierer,  Brunnenbauer, Steinmetz- und Bildhauer, Stuckateure, Maler- und Lackierer, Gerüstbauer,  Schornsteinfeger, Metallbauer, Kälteanlagenbauer, Klempner, Installateur- und Heizungsbauer, Elektrotechniker, Elektromaschinenbauer, Tischler und Glaser.

Handwerksordnung Anlage B

Fliesen-, Platten- und Mosaikleger, Estrichleger, Parkettleger, Rollladen- und Jalousiebauer,  Raumausstatter, Schilder- und Lichtreklamehersteller, Eisenflechter, Bautrocknungsgewerbe, Bodenleger,  Asphaltierer, Fuger, Holz- und Bautenschutzgewerbe, Rammgewerbe, Betonbohrer und –schneider, Rohr- und Kanalreinigung, Kabelverleger, Einbau von genormten Baufertigteilen, Gebäudereiniger und Getränkeleitungsreiniger.

Fahrzeuganforderungen: 

Die Vereinbarung für einen bezirksweit einheitlich gültigen Handwerkerparkausweis gilt nur für die Service- und Werkstattfahrzeuge von Betrieben, die Reparatur- oder Montagearbeiten ausführen. An die Service- und Werkstattfahrzeuge sind folgende Anforderungen zu stellen:   

  • Dem Service- und Werkstattfahrzeug muss ein festes Kennzeichen zugeordnet sein und
  • das Fahrzeug muss feste Einbauten haben oder
  • schweres Werkzeug oder Material transportieren/lagern und mit einem Firmenaufdruck versehen sein

Der Parkausweis berechtigt für jeweils nur ein Fahrzeug zum

  • Parken im eingeschränkten Haltverbot; im Stadtgebiet Wuppertal nur in Zonen, die zusätzlich mit zeitlichen Beschränkungen versehen sind.
  • Parken auf gebührenpflichtigen Parkplätzen ohne Entrichtung der Parkgebühr und ohne Beachtung der Höchstparkdauer
  • Parken auf Parkplätzen mit Parkscheibenpflicht ohne  Beachtung der Höchstparkdauer und
  • Parken auf Bewohnerparkplätzen

soweit und solange dies mangels anderer geeigneter Parkmöglichkeiten zur Durchführung der Arbeiten notwendig ist.

Dem ausgefüllten Antrag sind folgende Unterlagen beizufügen:

  • Fahrzeugschein
  • Handwerkskarte
  • Gewerbeanmeldung
  • Foto des Fahrzeugs

Für kurzzeitige Baumaßnahmen im Stadtgebiet Dinslaken können auch für Handwerksbetriebe, die ihren Betriebssitz nicht in Dinslaken haben, Einzelausnahmegenehmigungen erteilt werden. Die Gebühr hierfür richtet sich nach Art und Dauer der beantragten Ausnahmegenehmigung und beträgt mindestens 20 Euro.

Die Genehmigungen berechtigen zum Abstellen des Einsatzfahrzeuges

  • im eingeschränkten Haltverbot und in Haltverbotszonen/Zeichen 296/290 StVO
  • in Parkzonen mit Parkscheiben, Parkuhren oder Parkscheinautomaten ohne Entrichtung von Gebühren und ohne zeitliche Befristung


erforderliche Formulare

Ansprechpartner*innen

Name Kontakt
Monika Hans
Zimmernummer: 222
Telefon: 02064 66-399
Fax: 02064 6611-399
E-Mail: monika.hans@dinslaken.de
Anschrift:
Anschrift:
Friedrich-Ebert-Straße 31, 46535 Dinslaken