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Helm- und Gurtpflicht

Im Ausnahmefall kann von der Helm- und Gurtpflicht eine Befreiung erteilt werden. Eine solche Ausnahmegenehmigung kann nur ausgestellt werden, wenn ein ärztliches Attest vorliegt, aus dem hervorgeht, dass das Anlegen eines Sicherheitsgurtes oder das Tragen eines Schutzhelmes aus medizinischen Gründen nicht möglich ist. Dies gilt beispielsweise für Personen, die kleiner als 150 cm sind und daher keinen Gurt anlegen können.

Der Antrag zur Befreiung kann im Bürgerbüro gestellt werden.

Bei Verlängerung der Befreiung muss ein neues ärztliches Attest vorgelegt werden.

Gebühren

Befreiung für 1 Jahr: 30,00 €
Befreiung für 3 Jahre: 90,00 €
Befreiung unbefristet: 120,00 €
Ersatzbescheinigung: 16,25 €
bei Vorlage des Schwerbehindertenausweises: gebührenfrei


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