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Hundekot, Verunreinigungen durch Hunde

Information:

Wer auf öffentlichen Flächen und innerhalb von Anlagen Tiere mit sich führt, hat dafür Sorge zu tragen, dass keine Verunreinigungen, Beschädigungen oder Zerstörungen entstehen. Durch Hunde verursachte Verunreinigungen (z.B. Hundekot) sind von der Aufsicht führenden Person oder vom Halter unverzüglich zu beseitigen.

Sollte ein Hundehalter die „Hinterlassenschaften“ seines Tieres nachweislich nicht entfernen droht diesem im Einzelfall die Einleitung eines Bußgeldverfahrens.


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