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Informationen zur Tagespflege, Kurzzeitpflege und Pflegeheimen

Tagespflege

Eine große entlastende Hilfe für pflegende Angehörige sind Tagespflegeeinrichtungen.
Dort werden Pflegebedürftige tagsüber von montags bis freitags wahlweise an 1 - 5 Tagen von qualifiziertem Personal betreut und versorgt.
Tagesstrukturierung findet statt, gemeinsame Aktivitäten und Mahlzeiten werden angeboten und es ist Raum für Ruhezeiten.
Meist bietet die Einrichtung einen Hol- und Bringdienst an.
Abends, nachts und am Wochenende sorgt die Familie wieder für die Pflege.

Die Pflegekasse übernimmt im Rahmen von Sachleistung für Tagespflege auf Antrag folgenden Kostenanteil:

 

   
Pflegegrad 1 0 €
Pflegegrad 2 689 €
Pflegegrad 3 1.298 €
Pflegegrad 4 1.612 €
Pflegegrad 5 1.995 €

Die Pflegekassen zahlen darüber hinaus ab dem 01.01.2022 einen Leistungszuschlag für stationäre Pflege. Der Leistungszuschlag wird - abhängig von der Verweildauer in der Pflegeeinrichtung - zahlbar gemacht. Der Leistungszuschlag ist - wie das Pflegegeld der Pflegekasse - in vollem Umfang zur Deckung der Heimpflegekosten einsetzen. Bitte informieren Sie sich vorab bei Ihrer Pflegekasse.

Auf Antrag der Einrichtung übernimmt der Kreis Wesel den so genannten "Investitionskostenanteil" für Pflegebedürftige, wenn sie schon Leistungen Pflegegrad 2 der Pflegeversicherung erhalten.

Die Tagespflege kann mit anderen Leistungen aus der Pflegeversicherung, wie Pflegegeld für private Pflege und Sachleistung für Profipflege (Pflegedienst) kombiniert werden.

Kurzzeitpflege

Wenn pflegende Angehörige einmal krank werden sollten oder Urlaub machen wollen, besteht die Möglichkeit, dass Pflegebedürftige im Rahmen der Kurzzeitpflege vorübergehend in einem Pflegeheim für eine vorher fest vereinbarte Zeit versorgt, betreut und gepflegt werden.

Für maximal 8 Wochen pro Kalenderjahr bezuschusst die Pflegekasse unter bestimmten Voraussetzungen Kosten der Kurzzeitpflege/ Verhinderungspflege bis zu einem Betrag von höchstens 3.386 Euro. Sonstige Pflegeleistungen werden für die Zeit entsprechend gekürzt bzw. entfallen.

Der Kreis Wesel übernimmt auf Antrag der Einrichtung den so genannten "Investitionskostenanteil" für Pflegebedürftige, die Leistungen der Pflegeversicherung ab Pflegegrad 2 erhalten.

Pflegeheime

In Pflegeheimen werden Menschen aufgenommen, die wegen Krankheit, Verlust von Fähigkeiten und Alltagskompetenzen, schwerer Beeinträchtigung und Behinderung für längere Zeit oder dauernd Versorgung, umfassende Betreuung und qualifizierte Pflege benötigen.

Um sicher zu gehen, dass alternative Angebote für Sie nicht in Frage kommen, sollten Sie sich vor dem Umzug ins Pflegeheim ausführlich beraten lassen.

Die Pflegekassen leisten pauschal für stationäre Pflege bei Einstufung in:

   
Pflegegrad 1 125 €
Pflegegrad 2 770 €
Pflegegrad 3 1.262 €
Pflegegrad 4 1.775 €
Pflegegrad 5 2.005 €

Auf Antrag der Heimbewohner oder der bevollmächtigten Pflegeheime bei der Stadt Dinslaken können die Investitionskosten einkommens- und vermögensabhängig als "Pflegewohngeld" übernommen werden. Bitte sprechen Sie das Pflegeheim Ihrer Wahl darauf an.

Pflegeheime sind nach Bau, Ausstattung und Personalbesetzung darauf ausgerichtet, die Pflegebedürftigen sowohl zu versorgen als auch ihre verbliebenen Fähigkeiten durch eine aktivierende Pflege zu verbessern und/oder mindestens zu erhalten. Zusätzlich werden regelmäßige Freizeitangebote wie Gymnastikübungen, Vorträge, Singen oder Ausflüge vorgehalten. Verschiedene Dienstleistungsangebote wie Friseur, Fußpflege oder Cafeteria runden das Bild ab.

Ausstattung und Angebote der einzelnen Einrichtungen sind sehr unterschiedlich. Inzwischen werden in etlichen Einrichtungen ausschließlich Einzel-, sonst Doppelzimmer angeboten. Alle Einrichtungen verfügen über Gemeinschaftsräume wie Fernseh-, Speiseräume, eigene Küchen oder zumindest Teeküchen.

Sie sollten sich vorab gründlich über die verschiedenen Angebote informieren und sich am besten persönlich vor Ort einen eigenen Eindruck verschaffen.

Hinweis:

Die persönliche Vorsprache soll ausschließlich nach vorheriger Terminabsprache erfolgen.

Telefonisch sind die Mitarbeiter*innen von montags bis freitags von 9.00 bis 12.00 Uhr (ansonsten Bandansage) zu erreichen. Unter den entsprechenden Rufnummern können dann auch Termine vereinbart werden.

Ohne Termin haben Sie die Möglichkeit montags bis freitags von 9 bis 12 Uhr im neu eingerichteten "Service-Büro"  (1. Etage des Stadthauses, Wilhelm-Lantermann-Str. 65) vorzusprechen. Bitte beachten Sie, dass im Service-Büro nur kurze Beratungsgespräche über mögliche Sozialhilfebedarfe oder die Abgabe von Unterlagen möglich ist.


 

Ansprechpartner*innen

Name Kontakt
S. Willersen
Zimmernummer: 109
Telefon: 02064 66-583
Fax: 02064 6611-583
E-Mail: s.willersen@dinslaken.de
Stadthaus
Stadthaus
Wilhelm-Lantermann-Straße 65, 46535 Dinslaken
S. Exner
Zimmernummer: 108
Telefon: 02064 66-421
Fax: 02064 6611-421
E-Mail: s.exner@dinslaken.de
Stadthaus
Stadthaus
Wilhelm-Lantermann-Straße 65, 46535 Dinslaken
Dilek Gültekin
Zimmernummer: 119
Telefon: 02064 66-307
Fax: 02064 6611-307
E-Mail: dilek.gueltekin@dinslaken.de
Stadthaus
Stadthaus
Wilhelm-Lantermann-Straße 65, 46535 Dinslaken
M. Wolf
Zimmernummer: 107a
Telefon: 02064 66-224
Fax: 02064 6611-224
E-Mail: m.wolf@dinslaken.de
Stadthaus
Stadthaus
Wilhelm-Lantermann-Straße 65, 46535 Dinslaken
Zahide Ermek
Zimmernummer: 120
Telefon: 02064 66-678
Fax: 02064 6611-678
E-Mail: zahide.ermek@dinslaken.de
Stadthaus
Stadthaus
Wilhelm-Lantermann-Straße 65, 46535 Dinslaken
M. Raap
Zimmernummer: 118
Telefon: 02064 66-295
Fax: 02064 6611-295
E-Mail: m.raap@dinslaken.de
Stadthaus
Stadthaus
Wilhelm-Lantermann-Straße 65, 46535 Dinslaken
S. Markau
Zimmernummer: 117
Telefon: 02064 66-464
Fax: 02064 6611-464
E-Mail: s.markau@dinslaken.de
Stadthaus
Stadthaus
Wilhelm-Lantermann-Straße 65, 46535 Dinslaken
Tanja Schulz
Zimmernummer: 111
Telefon: 02064 66-736
Fax: 02064 6611-736
E-Mail: tanja.schulz@dinslaken.de
Stadthaus
Stadthaus
Wilhelm-Lantermann-Straße 65, 46535 Dinslaken
L. Bönning
Zimmernummer: 107
Telefon: 02064 66-274
Fax: 02064 6611-274
E-Mail: l.boenning@dinslaken.de
Stadthaus
Stadthaus
Wilhelm-Lantermann-Straße 65, 46535 Dinslaken
J. Baßfeld
Zimmernummer: 121a
Telefon: 02064 66-457
Fax: 02064 6611-457
E-Mail: j.bassfeld@dinslaken.de
Stadthaus
Stadthaus
Wilhelm-Lantermann-Straße 65, 46535 Dinslaken
Martin Renka
Zimmernummer: 121
Telefon: 02064 66-323
Fax: 02064 6611-323
E-Mail: martin.renka@dinslaken.de
Stadthaus
Stadthaus
Wilhelm-Lantermann-Straße 65, 46535 Dinslaken
Tim Ober-Bloibaum
Zimmernummer: 122
Telefon: 02064 66-292
Fax: 02064 6611-292
E-Mail: tim.ober-bloibaum@dinslaken.de
Stadthaus
Stadthaus
Wilhelm-Lantermann-Straße 65, 46535 Dinslaken
Ann-Kathrin Hoschek
Zimmernummer: 112
Telefon: 02064 66-225
Fax: 02064 6611-225
E-Mail: ann-kathrin.hoschek@dinslaken.de
Stadthaus
Stadthaus
Wilhelm-Lantermann-Straße 65, 46535 Dinslaken
Cenk Esen
Zimmernummer:
Telefon: 02064 66-789
Fax: 02064 6611-789
E-Mail: cenk.esen@dinslaken.de
Stadthaus
Stadthaus
Wilhelm-Lantermann-Straße 65, 46535 Dinslaken