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Jugendschutz

Der Jugendschutz gehört zum Fachdienst Kinder- und Jugendförderung. Der Kinder- und Jugendschutz ist als Querschnittsaufgabe in allen Feldern der Jugendhilfe wiederzufinden. Er versteht sich als Anwalt von Kindern und Jugendlichen und vertritt deren Interessen gegenüber den politisch Verantwortlichen, Veranstaltern, Gewerbetreibenden, Erziehungs- und Bildingsinstanzen.

Es ist seine Aufgabe, Kinder und Jugendliche zu befähigen, mit bestehenden Risiken umzugehen. Er soll Missstände erkennen und zu ihrer Veränderung beitragen.

Der Kinder- und Jugendschutz basiert auf der Grundlage des Jugendschutzgesetzes (JuSchG).

Dessen Vorschriften wenden sich in erster Linie an Veranstalter und Gewerbetreibende. Indirekt geben diese Regelungen Eltern wichtige Anhaltspunkte für den altersangemessenen Schutz vor Risiken und Gefährdungen ihrer Kinder.

Der Jugendschutz ist Ansprechpartner für Eltern, Kinder und Jugendliche. Sie berät diese in allgemeinen Fragestellungen wie z.B.

  • Ab welchem Alter darf man sich in einer Gaststätte aufhalten?
  • Wer darf Alkohol trinken?
  • Ab welchem Alter darf man rauchen und Zigaretten kaufen?
  • Ab welchem Alter darf man welche Arbeiten verrichten?

Darüber hinaus informiert die Jugendschutzstelle Multiplikatoren (Lehrer, Erzieher usw.) über neue gesetzliche Regelungen. Sie weist auf sich entwickelnde Gefährdungen hin und bei Hinweis auf Verstößen informiert sie die Ordnungsbehörde.

Im Rahmen des Jugendarbeitsschutzes bearbeitet die Jugendschutzstelle Anträge auf Teilnahmen von Kindern an künstlerischen Auftritten.

Ein Schwerpunkt des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes in Dinslaken bildet der Bereich Gewaltprävention.

Ansprechpartner*innen

Name Kontakt
Laureen Parakenings
Zimmernummer: 505
Telefon: 02064 66-407
Fax: 02064 6611-407
E-Mail: laureen.parakenings@dinslaken.de
Stadthaus
Stadthaus
Wilhelm-Lantermann-Straße 65, 46535 Dinslaken