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Kinderreisepass

Die Neuausstellung und Verlängerung bzw. Aktualisierung von Kinderreisepässen ist seit dem 31.12.2023 nicht mehr möglich. Sollte ein Ausweisdokument benötigt werden, können Sie für Ihr Kind einen Personalausweis beantragen; damit kann ein Kind innerhalb der EU problemlos grenzüberschreitend reisen. Personalausweise für Kinder sind maximal 6 Jahre gültig. Sofern eine über die EU hinausgehende, internationale Reise geplant ist, sollte für das Kind einen Reisepass beantragt werden. Reisepässe für Kinder sind maximal 6 Jahre gültig.

Bitte beachten Sie: Das Gesichtsbild, insbesondere von Säuglingen und Kleinstkindern, kann sich innerhalb von sechs Jahren so stark verändern, sodass eine Identifizierung mit dem ursprünglichen Ausweisdokument teilweise auch schon deutlich vor Erreichen des aufgedruckten Gültigkeitsendes nicht mehr möglich und daher das Ausweisdokument vorzeitig ungültig ist. In diesem Fall wird die Beantragung eines neuen Personalausweises oder Reisepasses für das Kind empfohlen. 

Die Gründe, warum der Kinderreisepass ab 01.01.2024 abgeschafft wurde, können unter https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/faqs/DE/themen/moderne-verwaltung/reisepass/reisepass-liste.html#f16125490 nachgelesen werden.


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