Content

Kleinkläranlagen

Das anfallende Schmutzwasser wird in der Regel dem städtischen Schmutz- bzw. Mischwasserkanal über einen Hausanschluss zugeführt. In einigen, zumeist ländlichen, Bereichen erfolgt die Entsorgung über Kleinkläranlagen. Hier steht kein städtischer Abwasserkanal  zur Verfügung, oder ein Hausanschluss ist technisch nicht möglich.

Der Fachdienst Tiefbau berät bei der Planung und Antragstellung der Kleinkläranlagen und nimmt die Anträge auf wasserbehördliche Erlaubnisse zur Weiterleitung an die Untere Wasserbehörde (Kreis Wesel) an.
Weitere Informationen sowie Merkblätter und Antragsformulare finden sich beim Kreis Wesel über das Eingabefeld "Suchen" mit dem Suchbegriff "wasserbehördliche Erlaubnis".

Die Entsorgung des Schmutzwassers und die Wartung der Anlagen darf nur durch zugelassene Unternehmen erfolgen. Der Fachdienst Tiefbau ist für die Kontrollen der ordnungsgemäßen Entsorgung veranwortlich.

 

Folgende Entsorgungsunternehmen sind für das Stadtgebiet Dinslaken zugelassen:

Landwirtschaftliches Lohnunternehmen
Brinkforth GbR

Dickerstraße 550
46539 Dinslaken
Telefon 0 20 64 / 9 40 12

Buchen UmweltService GmbH
Gartroper Straße 31
47138 Duisburg
Telefon 02 03 / 42 91 40

Weitere Betriebe können in Abstimmung mit dem Fachdienst Tiefbau dauerhaft oder im Einzelfall zugelassen werden.

 

Ansprechpartner*innen

Name Kontakt
Rüdiger Czabanski
Zimmernummer: 071
Telefon: 02064 66-352
Fax: 02064 6611-352
E-Mail: ruediger.czabanski@dinslaken.de
Technisches Rathaus
Technisches Rathaus
Hünxer Straße 81, 46537 Dinslaken