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Lageplan

Der Lageplan ist nicht zu verwechseln mit dem Flurkartenauszug.

Beim Lageplan ist i.d.R. der "amtliche Lageplan" nach der BauPrüfVO gemeint.
Dieser ist erforderlich bei Anträgen auf

  • Grundstücksteilung
  • Baulasteintragung (Flächenbaulast wie z.B. Abstandfläche, Erschließung usw.)
  • Baugenehmigung, wenn Grundstücksgrenzen im Kataster nicht festgestellt sind (z.B. auch bei noch nicht geteilten Grundstücken) oder Flächenbaulasten eingetragen sind.

Der amtliche Lageplan darf nur von Öffentlich bestellten Vermessungsingenieuren oder Vermessungsingenieurinnen angefertigt werden.

Ein Verzeichnis der ÖbVI finden Sie auf der Seite Bund der Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure BDVI unter dem Stichwort "Mitglieder".