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Negativattest (Sorgerecht)


Mit einem sogenannten Negativattest kann eine Mutter, die mit dem Vater ihres Kindes nicht verheiratet ist/war,
das alleinige Sorgerecht für ihr Kind nachweisen.

Hierin wird bestätigt, dass zum Zeitpunkt der Ausstellung dieser Bescheinigung keine übereinstimmende Sorgeerklärung
der Eltern vorliegt.

Informationen:

Ansprechpartner ist das Jugendamt (Geschäftsbereich Jugend und Soziales) ihres Wohnortes.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter setzen sich mit dem Jugendamt des Geburtsortes des Kindes in Verbindung, da dieses
das Sorgeregister führt.

Wenn für ein Kind eine Sorgeerklärung abgegeben wurde,  erhält das Jugendamt des Geburtsortes Ihres Kindes eine Ausfertigung der Urkunde für das Sorgeregister.

Für die Ausstellung eines Negativattestes wenden Sie sich bitte an den Fachdienst 7.6 – Zentrale Aufgaben – des Geschäftsbereiches Jugend und Soziales