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Nichtraucherschutz


Der Landtag hat am 29.11.2012 dem Gesetzesentwurf der Landesregierung zugestimmt und das "Gesetz zur Änderung des Nichtraucherschutzgesetzes NRW" verabschiedet. Auf einer entsprechenden Themenseite hat das Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter die wesentlichen Eckpunkte des Gesetzes sowie den eigentlichen Gesetzestext veröffentlicht (siehe Link unten).

Der Nichtraucherschutz gilt auch für Betriebe, in denen Shishas geraucht werden können. Hier ist der Sisha-Erlass vom 16.09.2020 zu beachten (siehe Link unten).


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F. Heinzen
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