Die Unterbringung von Obdachlosen liegt in Zuständigkeit des Ordnungsamtes. Hier ist Frau Heeger zuständige Ansprechpartnerin.
Auch das Büro für Wohnungsnotfälle steht beratend zur Verfügung.
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Die Unterbringung von Obdachlosen liegt in Zuständigkeit des Ordnungsamtes. Hier ist Frau Heeger zuständige Ansprechpartnerin.
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