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Rundfunkgebührenbefreiung

Unter bestimmten Voraussetzungen können Bürger auf Antrag an den Beitragsservice (früher: GEZ) von der Rundfunkgebühr ganz oder teilweise befreit werden. Diese Voraussetzungen finden Sie auf den Seiten des Beitragsservice.

Die Anträge können im Bürgerbüro gestellt werden. Sie werden dann an den Beitragsservice übersandt.

erforderliche Voraussetzungen

  • Rundfunkteilnehmernummer
  • Bewilligungsbescheide beziehungsweise Schwerbehindertenausweis


Ansprechpartner*innen

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