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Schiedsamtsbezirke

Die Aufgaben der Schiedsämter in Dinslaken nehmen 2 Schiedspersonen wahr, die vom Rat der Stadt Dinslaken gewählt und sodann vom Direktor des Amtsgerichtes bestätigt worden sind.

Die jeweils bezirkliche Zuständigkeit ist genau festgelegt (Bezirke I und II), wobei sich die Schiedspersonen gegenseitig vertreten, wenn sie ihr Amt - aus welchen Gründen auch immer - einmal nicht ausüben können.

Zuständig ist sachlich immer die Schiedsperson, in deren Bezirk der Antragsgegner wohnt. Wohnt dieser in einer anderen Gemeinde, so ist ein Schiedsamt in dieser Gemeinde zuständig.

Bezirk Name Straße Wohnort Telefon
I Marianne Schroer Brinkstraße 274 46539 Dinslaken 96879
II Dr. Albert Noll Nibelungenstraße 62 46537 Dinslaken 770169

Dem Verzeichnis mit den Straßennamen (unter Downloads) ist jeweils eine Zahl nachgestellt; sie bezeichnet den Bezirk der Schiedsperson, die sachlich zuständig ist.

Beispiel:
Der Antragsgegner wohnt auf der Erlenstraße, so ist - siehe Verzeichnis - nach Ziffer I nach dem Straßennamen - Frau Marianne Schroer zuständig.

Sie sollten einen Termin für die Antragsaufnahme telefonisch vereinbaren.


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Ansprechpartner*innen

Name Kontakt
Stadtverwaltung Dinslaken
Zimmernummer:
Telefon: 02064 66-0
Fax: 02064 6611-400
E-Mail: info@dinslaken.de
Rathaus
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Platz d'Agen 1, 46535 Dinslaken