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Schwerbehindertenparkplatz - Antragstellung

Für schwerbehinderte Menschen mit außergewöhnlicher Gehbehinderung, beidseitiger Amelie oder Phokomelie oder mit vergleichbaren Funktionseinschränkungen sowie für blinde Menschen können gemäß § 45 Abs. 1b Nr. 2 StVO Parkmöglichkeiten gekennzeichnet werden.

Parkplätze für bestimmte schwerbehinderte Menschen des oben erwähnten Personenkreises, z.B. vor der Wohnung oder in der Nähe der Arbeitsstätte, setzen gemäß Nr. 17 bis 26 VwV-StVO eine Prüfung voraus, ob:

  • ein Parksonderrecht vertretbar ist. Das ist z.B. nicht der Fall, wenn Parkraummangel nicht besteht oder der schwerbehinderte Mensch in zumutbarer Entfernung eine Garage oder einen Abstellplatz außerhalb des öffentlichen Verkehrsraumes hat,
  • ein Parksonderrecht vertretbar ist. Das ist z.B. nicht der Fall, wenn ein absolutes Haltverbot (VZ 283) angeordnet wurde,
  • ein zeitlich beschränktes Parksonderrecht genügt.

Wegen der Ausgestaltung der Parkplätze wird auf die DIN 18024-1 „Barrierefreies Bauen, Teil 1: Straßen, Plätze, Wege, öffentliche Verkehrs- und Grünanlagen sowie Spielplätze; Planungsgrundlagen" verwiesen.

Notwendige Unterlagen:

Zur weiteren Prüfung der Einrichtung eines Behindertenparkplatzes in o.g. Bereich bitte ich um Zusendung bzw. Einreichung der nachfolgenden Unterlagen:

  • Formloser Antrag auf Einrichtung eines Behindertenparkplatzes in o.g. Bereich
  • Kopie von Vorder- und Rückseite Ihres gültigen Schwerbehindertenausweises mit dem Merkmal „aG" oder „BL"
  • Parkausweis für Behinderte/ EU-einheitlicher Parkausweis für Behinderte
  • Kopie Ihres Fahrzeugscheins und Ihres Führerscheins
    (Wenn Sie selbst keinen Führerschein haben, dann eine Kopie Ihres Fahrers)
  • Eine von Ihnen unterschriebene Erklärung, wie häufig und zu welchen Gelegenheiten Sie Ihr Auto benutzen
    (Es reichen dabei allgemeine Angaben wie zum Beispiel Arztbesuche, Einkäufe, Therapien, Weg zur Arbeit)
  • Bescheinigung Ihres Vermieters, dass Sie über keine Garage oder Stellplatz verfügen oder Bescheinigung Ihres Arbeitgebers, dass Sie über keinen Stellplatz in der Nähe Ihrer Arbeitsstätte verfügen zzgl. Kopie des Ausbildungsvertrages oder Arbeitsvertrages
  • Sonstige wichtige Informationen, wie zum Beispiel das Attest Ihres Arztes über die von Ihnen genutzten Hilfsmittel

Es wird darauf hingewiesen, dass eine abschließende Bearbeitung erst nach Einreichung aller notwendigen Unterlagen erfolgen kann.


Ansprechpartner*innen

Name Kontakt
M. Wiesner
Zimmernummer:
Telefon: 02064 66-219
Fax: 02064 6611-219
E-Mail: m.wiesner@dinslaken.de
Anschrift:
Anschrift:
Friedrich-Ebert-Straße 31, 46535 Dinslaken