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Steuerbescheinigung für Aufwendungen nach dem Denkmalschutzgesetz NRW incl. Gartenstadt Lohberg

Die Denkmalbehörde stellt im Bedarfsfall Steuerbescheinigungen aus.

Anträge auf Erteilung einer Steuerbescheinigung sind mit entsprechendem Antragsvordruck zu stellen. Die Antragsunterlagen sind in zweifacher Ausfertigung dem Fachdienst Bauaufsicht, Denkmalschutz einzureichen.

Gebühren bzw. Kosten

Die Erteilung der Steuerbescheinigung ist nach dem Gebührengesetz NRW gebührenpflichtig. Gebührenfrei bleiben anerkennungsfähige Kosten bis 5.000 EUR.


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Ansprechpartner*innen

Name Kontakt
Manuela Grandoch
Zimmernummer: 057
Telefon: 02064 66-587
Fax: 02064 6611-587
E-Mail: manuela.grandoch@dinslaken.de
Technisches Rathaus
Technisches Rathaus
Hünxer Straße 81, 46537 Dinslaken