Content

Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung

Eine steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung über eventuelle Zahlungsrückstände bei der Stadt Dinslaken können beim Fachdienst Finanzbuchhaltung, Vollstreckung (Stadtkasse) angefordert werden.

Sie wird zum Beispiel bei der Konzessionserteilung für Gaststätten, Trinkhallen, Imbisse usw., für Maklererlaubnisse, für Pfandleiher- oder Versteigerungsgewerbe oder für die Anmeldung von Spielhallen benötigt.

Zunächst sollte die/der Antragsteller/in bei der Stelle, welche zur Beschaffung der steuerlichen Unbedenklichkeitsbescheinigung auffordert, erfragen, ob er eine Bescheinigung der Stadt und/oder des Finanzamtes vorlegen muss.

erforderliche Voraussetzungen

Personalausweis

Ansprechpartner*innen

Name Kontakt
Heinz-Dieter Liesen
Zimmernummer: 306
Telefon: 02064 66-276
Fax: 02064 6611-276
E-Mail: heinz-dieter.liesen@dinslaken.de
Rathaus
Rathaus
Platz d'Agen 1, 46535 Dinslaken