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Umschreibung des Fahrzeughalters

Im Bürgerbüro können Sie ein angemeldetes Fahrzeug mit WES/DIN/MO- Kennzeichen auf eine andere Fahrzeughalterin / einen anderen Fahrzeughalter umschreiben lassen, sofern diese Person in Dinslaken gemeldet ist.

Beachten Sie bitte:

  • Das Fahrzeug kann nur mit gültiger Hauptuntersuchung umgeschrieben werden.
  • Das vorhandene Kennzeichen muss übernommen werden.
  • Sollten Sie Fahrzeugbrief, Fahrzeugschein oder die Zulassungsbescheinigungen Teil 1 oder 2 verloren haben, setzen Sie sich bitte zunächst mit dem Bürgerbüro in Verbindung, um weitere Details zu klären.
  • Ist der Fahrzeugbrief bei der Bank hinterlegt, ist eine Umschreibung im Bürgerbüro nicht möglich. In diesem Fall ist die Kontaktaufnahme zum Straßenverkehrsamt Wesel notwendig.
  • Halterinnen und Halter, die Steuerrückstände haben (auch aus vergangenen Zulassungen) können ein Fahrzeug erst nach Begleichung der Rückstände zulassen.

Aus Gründen der Übersichtlichkeit können hier nicht alle Umstände berücksichtigt werden. Sollten Sie im Hinblick auf ihre persönliche Situation noch Fragen haben, wenden Sie sich bitte telefonisch oder per E-Mail an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bürgerbüros.

Für nach dem 01.01.2015 zugelassene Fahrzeuge besteht die Möglichkeit einer Online-Umschreibung mit i-Kfz (s. Link)

Gebühren

26,80 - 35,70 Euro

erforderliche Voraussetzungen

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Fahrzeugbrief / Zulassungsbescheinigung Teil II
  • Fahrzeugschein / Zulassungsbescheinigung Teil I
  • Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung
  • Versicherungsbestätigung elektronisch (ehemals Doppelkarte); Einzugsermächtigung für die Kraftfahrzeugsteuer
  • gegebenenfalls Vollmacht für die und Ausweis der bevollmächtigten Person


Ansprechpartner*innen

Name Kontakt
Bürgerbüro Stadtmitte
Zimmernummer:
Telefon: 02064 66-666
Fax: 02064 66-556
E-Mail: buergerbuero@dinslaken.de
Bürgerbüro Stadtmitte
Bürgerbüro
Friedrich-Ebert-Straße 82-84, 46535 Dinslaken