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Umweltzone - Ausnahmegenehmigungen

Seit dem 01.10.2012 dürfen nur noch Kraftfahrzeuge der Schadstoffklasse 4 (grüne Plakette) in die Umweltzone Dinslaken einfahren. In bestimmten Fällen können beim Fachdienst Allgemeine Ordnung, Gewerbe, Verkehr jedoch kostenpflichtige Ausnahmegenehmigungen zur Einfahrt in die Umweltzone beantragt werden.

Den Antrag können Sie ausgefüllt und unterschrieben per Post, Telefax übersenden oder persönlich abgeben:

Stadt Dinslaken
Die Bürgermeisterin
Fachdienst Allgemeine Ordnung, Gewerbe, Verkehr
Friedrich-Ebert-Straße 31
46535 Dinslaken

Für die Bearbeitung Ihres Antrages auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung zum Befahren der Umweltzone sind – auch im Falle einer Ablehnung - Verwaltungsgebühren in Höhe von 10 bis 100 Euro zu erheben. Die Höhe der Gebühr bemisst sich unter Berücksichtigung des entstandenen Verwaltungsaufwandes auch nach Dauer, Umfang und Bedeutung der beantragten Genehmigung. Im Falle einer Ablehnung wird die Verwaltungsgebühr, die bei positivem Bescheid entstanden wäre, zu dreiviertel fällig.

Das Formular finden Sie

  • unten auf der Seite unter dem Punkt "Formulare" zum Ausfüllen und Ausdrucken oder nur Drucken oder zum Download
  • in den Bürgerbüros der Stadt Dinslaken
  • beim Fachdienst Allgemeine Ordnung, Gewerbe, Verkehr der Stadt Dinslaken



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Ansprechpartner*innen

Name Kontakt
Karl Berg
Zimmernummer: 205
Telefon: 02064 66-765
Fax: 02064 6611-765
E-Mail: karl.berg@dinslaken.de
Anschrift:
Anschrift:
Friedrich-Ebert-Straße 31, 46535 Dinslaken
Monika Hans
Zimmernummer: 222
Telefon: 02064 66-399
Fax: 02064 6611-399
E-Mail: monika.hans@dinslaken.de
Anschrift:
Anschrift:
Friedrich-Ebert-Straße 31, 46535 Dinslaken