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Verwarnungsgeld

Bei Parkverstößen kann das Ordnungsamt gebührenpflichtige Verwarnungen erteilen. Die Verwarnung geht im allgemeinen dem Bußgeld voraus und hat das Ziel, den Parkverstoß schnell und mit wenig Aufwand abzuschließen. In der Regel erhält der betroffene Autofahrer die Information über seinen Parkverstoß und die Möglichkeit des Bezahlens umgehend durch den hinter seinem Scheibenwischer hinterlegten Zettel. Sollte dieser Zettel abhanden gekommen und beim Ordnungsamt kein Zahlungseingang vermerkt sein, erhält der Betroffene ca. 1 Woche nach dem Parkverstoß einen Anhörungsbogen mit den entsprechenden Daten. Er hat dann immer noch die Möglichkeit, das Verwarnungsgeld einzuzahlen, ohne dass sich der ursprünglich geforderte Betrag erhöht. Die Verwarnung wird dann wirksam, wenn der Betroffene mit ihr einverstanden ist und das Verwarnungsgeld sofort oder innerhalb einer Woche zahlt.

Gebühren

Gebühren: 10,00€ bis 35,00€

Ansprechpartner*innen

Name Kontakt
Uwe Strewginski
Zimmernummer: 223
Telefon: 02064 66-216
Fax: 02064 6611-216
E-Mail: uwe.strewginski@dinslaken.de
Anschrift:
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Friedrich-Ebert-Straße 31, 46535 Dinslaken