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Vorsorgevollmacht

Die eigene Vorsorge kann im Hinblick auf eine später zu befürchtende Geschäftsunfähigkeit mittels einer Vorsorgevollmacht rechtlich abgesichert werden. Die eigene Vorsorge verhindert einen staatlichen Eingriff, denn eine Betreuung ist nur dann einzurichten, wenn anderweitige Hilfen nicht ausreichen.

Nur eine voll geschäftsfähige Person kann eine Vorsorgevollmacht rechtsgültig erteilen. Das bedeutet, dass der Vollmachtgebende zum Zeitpunkt der Erteilung die Tragweite und Bedeutung seiner Vollmacht erkennen muss.Durch die Vorsorgevollmacht bevollmächtigen Sie eine Person Ihres Vertrauens, allgemein oder eingeschränkt auf einzelne Aufgabenkreise.

Gegen eine Gebühr von 10 Euro kann die Unterschrift des Vollmachtgebers auf der Vollmacht durch die Betreuungsstelle der Stadt Dinslaken beglaubigt werden.

Formulare und weitergehende Informationen erhalten Sie unentgeltlich bei den unten aufgeführten Ministerien und in der örtlichen Betreuungsstelle.

Gebühren

Gebühr: 10,00€


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Ansprechpartner*innen

Name Kontakt
Barbara Brockof
Zimmernummer: 314
Telefon: 02064 66-567
Fax: 02064 6611-567
E-Mail: barbara.brockof@dinslaken.de
Stadthaus
Stadthaus
Wilhelm-Lantermann-Straße 65, 46535 Dinslaken
Fritz Günzel
Zimmernummer: 315
Telefon: 02064 66-569
Fax: 02064 6611-569
E-Mail: fritz.guenzel@dinslaken.de
Stadthaus
Stadthaus
Wilhelm-Lantermann-Straße 65, 46535 Dinslaken
Elke Schroer
Zimmernummer: 316
Telefon: 02064 66-735
Fax: 02064 6611-735
E-Mail: elke.schroer@dinslaken.de
Stadthaus
Stadthaus
Wilhelm-Lantermann-Straße 65, 46535 Dinslaken
Miriam Schönborn-Kalberg
Zimmernummer: 317
Telefon: 02064 66-415
Fax: 02064 6611-415
E-Mail: Miriam.Schoenborn-Kalberg@dinslaken.de
Stadthaus
Stadthaus
Wilhelm-Lantermann-Straße 65, 46535 Dinslaken