Was wird bei der Kommunalwahl gewählt?
- Bürgermeister*in
- Landrat/-rätin
- Kreistag
- Stadtrat
- Ruhrparlament
Parallel zu den Kommunalwahlen findet die Wahl des Integrationsrates statt.
Im Stadtgebiet werden 40 verschiedene Wahlräume eingerichtet, wo Sie am Wahltag zwischen 8:00 und 18:00 Ihre Stimmen abgeben können. Den Ort, an dem Sie wählen dürfen, finden Sie jeweils auf Ihrer Wahlbenachrichtigung. Alternativ können Sie im Wahlraumfinder Ihre Anschrift eingeben und sich den passenden Wahlraum auf einer Karte anzeigen lassen.
Kommunalwahl | Briefwahl hier beantragen. |
Integrationsratswahl | Briefwahl hier beantragen. |
Personen, die an beiden Wahlen teilnehmen dürfen, beantragen die Briefwahl bitte für beide Wahlen separat.
Kommunalwahl
Die Kommunalwahl ist eine Wahl auf lokaler Ebene, bei der die Menschen in einer Stadt oder Gemeinde ihre Vertreter für die lokale Politik wählen. Die Wahl wird von den örtlichen Wahlleitungen organisiert und durchgeführt. So können die Bürgerinnen und Bürger direkt mitbestimmen, wer ihre Region in den nächsten Jahren vertreten soll.
Gemeinsam mit den allgemeinen Kommunalwahlen findet die Wahl des Integrationsrates der Stadt Dinslaken und die Wahl des Ruhr-Parlaments statt. Die Landeszentrale für politische Bildung NRW erklärt in dem Heft "Wahlen schnell erklärt! Ihre Stimme zählt!" alle diese Wahlen in einfacher Sprache.
Weitere Informationen zu der Integrationsratswahl finden Sie hier.
Eine Aufstellung aller Bewerber*innen für die Kommunalwahlen in Dinslaken und für die Integrationsratswahl finden Sie hier.
Sofortwahl
Am Montag, den 11.08.2025 öffnet das Wahlbüro die Sofortwahlstelle im Rathaus, bei der wahlberechtigte Dinslakener*innen ihre Stimme bereits vor dem Wahlsonntag (14.09.2025) abgeben können. Die Kolleg*innen der Sofortwahlstelle stehen Ihnen im Saal Agen im Erdgeschoss zu den unten aufgeführten Öffnungszeiten zur Verfügung. Der Zugang zur Sofortwahlstelle befindet sich am Haupteingang des Rathauses (vom Stadtpark kommend).
Öffnungszeiten:
Montag | 8.00 - 16.00 Uhr |
Dienstag | 8.00 - 18.00 Uhr |
Mittwoch | 8.00 - 12.00 Uhr |
Donnerstag | 8.00 - 18.00 Uhr |
Freitag | 8.00 - 15.00 Uhr |
Im Falle einer Stichwahl bleibt die Sofortwahlstelle am 15., 16. und 17.09.2025 geschlossen und öffnet anschließend wieder am Donnerstag, den 18.09.2025 zu den oben angegebenen Zeiten.
Was brauche ich, um die Sofortwahl durchführen zu können?
- gültigen Personalausweis oder Reisepass
- Wahlbenachrichtigung
Neben der Sofortwahl gibt es noch die folgenden Beantragungsmöglichkeiten:
- durch Nutzung des QR-Codes auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung
- per Post durch vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Wahlscheinantrag auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung (die Wahlbenachrichtigungen werden ab der 33 KW zugestellt)
- per Mail an briefwahl@dinslaken.de (unter Angabe des vollständigen Vor- und Nachnamens, des Geburtsdatums und der Anschrift)
- durch formlosen Briefwahlantrag per Post (Stadt Dinslaken, Wahlbüro, Platz d‘ Agen 1, 46535 Dinslaken) unter Angabe des vollständigen Vor- und Nachnamens, des Geburtsdatums und der Anschrift
- per Fax unter 02064-66 11 503 (unter Angabe des vollständigen Vor- und Nachnamens, des Geburtsdatums und der Anschrift)
Weitere Hinweise für Wählende
Für blinde und sehbehinderte Wählende
Gemäß § 32 Abs. 7 Satz 1 KWahlO hat der Wahlleiter neben den Stimmzettelschablonen eine akustische Wiedergabe aller Wahlvorschläge auf den Stimmzetteln bereitzustellen. Die Blinden- und Sehbehindertenvereine Nordrhein und Westfalen haben ihre Bereitschaft erklärt, hier unterstützend tätig zu werden.
Es wurde ein barrierefreier Zugang zu den Stimmzetteln für die Kommunalwahlen am 14. September 2025 in Nordrhein-Westfalen eingerichtet. Die Stimmzettel sind über die gebührenfreie Telefonnummer 0800 000 9671 anhörbar. Der Telefondienst steht 24 Stunden täglich zur Verfügung und kann beliebig oft in Anspruch genommen werden. Zusammen mit einer beim Blinden- und Sehbehindertenverein Westfalen e. V. (BSVW) erhältlichen Wahlschablone wird es dadurch möglich sein, die Stimmzettel ohne fremde Hilfe anonym zu lesen und zu befüllen. Sie müssen sich lediglich durch Eingabe der Postleitzahl ihres Wohnortes identifizieren und die auf der Wahlbenachrichtigung gedruckte Stimmbezirksnummer in einem zweiten Schritt eingeben. Für die Wahlschablone kontaktieren Sie bitte den BSVW unter www.bsvw.org/kontaktanfrage
Für Wohnungslose
Personen ohne eine aktuelle Meldeadresse können nicht automatisiert in ein Wählerverzeichnis aufgenommen werden, sind jedoch grundsätzlich ebenso zur Teilnahme an den Wahlen berechtigt. Zuständig ist jeweils die Gemeinde, in der eine Person ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat.
Wohnungslose, die sich in Dinslaken aufhalten, müssen eine Eintragung in das Wählerverzeichnis für die Kommunalwahl bis zum 25.08.2025 beantragen. Setzen Sie sich hierfür bitte unter den unten angegebenen Kontaktdaten mit dem Wahlbüro in Verbindung.
Für EU-Botschaftspersonal
Wahlberechtigte Unionsbürgerinnen und -bürger, die von der Meldepflicht nach dem Bundesmeldegesetz befreit sind, können nicht automatisch in das Wählerverzeichnis übernommen werden. Um wählen zu können, müssen Sie Ihre Eintragung in das Wählerverzeichnis gemäß § 12 Abs. 7 Kommunalwahlordnung bis zum 29.08.2025 beantragen. Setzen Sie sich hierfür bitte unter den unten angegebenen Kontaktdaten mit dem Wahlbüro in Verbindung.
Wahlereignisse
Allgemeines zu den Wahlen in Deutschland
Europawahlen
Das Europäische Parlament mit Sitz in Straßburg (Frankreich) und Belgien (Brüssel) beschließt gemeinsam mit dem Rat der Europäischen Union die Gesetze auf gesamteuropäischer Ebene. Diese Gesetze gelten als EU-Verordnungen oder als EU-Richtlinien unmittelbar beziehungsweise mittelbar auch in Deutschland. Das Europäische Parlament bestätigt daneben die Europäische Kommission, die wie eine Regierung für die EU funktioniert.
Die Bürger*innen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union wählen die Abgeordneten des Parlaments seit 1979 direkt. Rechtliche Grundlage ist Artikel 14 des Vertrags über die Europäische Union (EUV). Im Einzelnen unterscheiden sich die Gesetze zur Durchführung der Wahl von Staat zu Staat: In Deutschland gelten hierfür das Europawahlgesetz (EuWG) und die Europawahlordnung (EuWO).
Demnach handelt es sich um eine reine Verhältniswahl, bei der alle Wähler*innen eine Stimme haben, die sie einer Partei geben können. Die meisten Parteien treten dafür mit einer Liste von Abgeordneten an, die bundesweit gleich ist.
Bei der Europawahl 2024 konnten in Deutschland erstmals 16-Jährige ihre Stimme abgeben. Daneben dürfen auch Angehörige anderer EU-Staaten, die in Deutschland leben, hier wählen. Dafür müssen sie sich jedoch einmalig am derzeitigen Wohnort als Wähler*innen eintragen lassen. Eine weitere Besonderheit gegenüber Wahlen zum Bundestag oder Landtag ist, dass auch ziemlich kleine Parteien aus Deutschland regelmäßig einen oder zwei Sitze im Europaparlament erlangen.
Weitere Informationen erhalten Sie bei der Bundeswahlleiterin oder beim Europäischen Parlament selbst.
Bundestagswahlen
Der Deutsche Bundestag ist die Volksvertretung der Bundesrepublik Deutschland und als maßgebliches Gesetzgebungsgremium ihr wichtigstes Organ.
Die Bundestagswahl dient der Bestimmung der Abgeordneten des Deutschen Bundestages.
Mehr Infos finden Sie hier.
Landtagswahlen
Die Bundesrepublik Deutschland ist ein Bundesstaat mit 16 Ländern: Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen. Die Parlamente der einzelnen Länder heißen in den dreizehn Flächenstaaten Landtage, in den Stadtstaaten Hamburg und Bremen Bürgerschaft sowie Abgeordnetenhaus in Berlin.
Mehr Infos finden Sie hier.
Kommunalwahlen
Informationen zum Thema Kommunalwahl finden Sie hier.
Integrationswahlen
Die Stadt Dinslaken hat nach §27 der Gemeindeordnung des Landes NRW einen Integrationsrat. Der Integrationsrat ist die kommunale Vertretung aller Migrantinnen und Migranten setzt sich für deren Interessen ein.
Das Gremium stellt Anträge, gibt Anregungen und macht Vorschläge zur Verbesserung des Zusammenlebens von Menschen aller Kulturen. Es können Stellungnahmen zu Themen abgegeben werden, die im Stadtrat oder in einem Ausschuss besprochen werden.
Mehr Infos dazu finden Sie hier.
Ruhrparlamentswahlen
Alle fünf Jahre gibt es eine Direktwahl zur Besetzung des Ruhrparlaments.
Mehr Informationen finden Sie dazu hier.
Bürgerbegehren und Bürgerentscheide
Ein Bürgerbegehren ist ein Antrag auf Durchführung eines Bürgerentscheids.
Mehr Informationen zum Thema finden Sie hier.
Volksbegehren und Volksentscheide
Volksentscheide sind Formen einer direkten Demokratie.
Mehr Infos dazu finden Sie hier.
Wahlbüro Dinslaken
Das Wahlbüro ist zuständig für die Vorbereitung und Durchführung sämtlicher Wahlen und Abstimmungen in der Stadt Dinslaken. Bevor Bürgerinnen und Bürger jedoch Ihre Stimme an einem Wahltag abgeben können, beginnt die Arbeit des Wahlbüros schon Monate vor dem eigentlichen Wahltermin.
Ansprechpartner*innen
Name | Kontakt |
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Wahlbüro Dinslaken
Zimmernummer: Telefon: 02064 66 888 Fax: 02064 66 11 503 E-Mail: wahlen@dinslaken.de |
Rathaus
Rathaus
Platz d'Agen 1, 46535 Dinslaken
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